Gültigkeit des Energieausweises: Wann läuft er ab?

Veröffentlicht am: 27. Mai 2025
Letztes Update: 13. Mai 2025
Team IW
Autor: Team IW

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument für Immobilienbesitzer und künftige Mieter oder Käufer, das Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist er bei Verkauf oder Vermietung vorzulegen und informiert über den Energieverbrauch oder -bedarf des Objekts.

Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises beträgt in der Regel zehn Jahre – sowohl für den Bedarfsausweis als auch für den Verbrauchsausweis. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie als Eigentümer einen neuen Ausweis ausstellen lassen, wobei die Kosten je nach Art des Ausweises und Komplexität des Gebäudes variieren können.

Bei umfassenden energetischen Sanierungen oder baulichen Veränderungen, die den Energieverbrauch beeinflussen, verliert der Energieausweis vorzeitig seine Gültigkeit. In solchen Fällen wird eine Neuausstellung durch qualifizierte Energieberater notwendig, um den aktuellen energetischen Zustand der Immobilie korrekt abzubilden.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Energieausweise sind grundsätzlich 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig, wobei diese Frist sowohl für Bedarfs- als auch für Verbrauchsausweise gilt.
  • Bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises gesetzlich verpflichtend, wobei Verstöße mit Bußgeldern bis zu 15.000 Euro geahndet werden können.
  • Die Gültigkeit des Energieausweises erlischt vorzeitig, wenn wesentliche energetische Änderungen am Gebäude vorgenommen werden, sodass eine Neuausstellung erforderlich wird.
  • Nur qualifizierte Fachleute mit entsprechender Ausbildung und Expertise dürfen Energieausweise ausstellen.
  • Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Bedarfsausweis basiert auf der Gebäudesubstanz und technischen Anlagen, während der Verbrauchsausweis die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre als Grundlage nimmt.

Gültigkeit des Energieausweises: Wie lange gültig?

Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Dieses amtliche Zertifikat dokumentiert den energetischen Zustand von Gebäuden und bietet wichtige Informationen für potenzielle Käufer oder Mieter. Die Gültigkeit von Energieausweisen beginnt ab dem Tag der Ausstellung und ist direkt auf dem Dokument vermerkt.

Lange hab ich mich gefragt, ob man den alten Ausweis verlängern kann. Aber nein – nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden. Eine simple Verlängerung ist nicht möglich. Das ist wichtig zu wissen, damit Sie nicht plötzlich ohne gültigen Energieausweis dastehen, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten.

Gültigkeitsdauer für Bedarfs- und Verbrauchsausweise

Beide Varianten – sowohl der Bedarfsausweis als auch der Verbrauchsausweis – sind 10 Jahre ab dem Tag der Ausstellung gültig. Diese einheitliche Regelung schafft Klarheit für Eigentümer.

Bei der Erstellung des Ausweises sollten Sie beachten: Nach Ablauf müssen Sie einen komplett neuen Energieausweis beantragen. Planen Sie also rechtzeitig! Als Energieberater erlebe ich oft, dass Eigentümer erst beim Verkaufsvorhaben feststellen, dass ihr Energieausweis nicht mehr gültig ist.

In meiner Praxis rate ich immer, den Ausweis etwa 3-6 Monate vor Ablauf zu erneuern. So vermeiden Sie unnötigen Zeitdruck.

Verlust der Gültigkeit bei Gebäudeänderungen

Ein Energieausweis kann auch vor Ablauf der 10-Jahres-Frist seine Gültigkeit verlieren. Wenn Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren oder wesentliche bauliche Veränderungen vornehmen, ist der alte Ausweis nicht mehr gültig. Der Energieausweis stellt schließlich den aktuellen energetischen Zustand dar.

Zu den Maßnahmen, die einen neuen Energieausweis erfordern, gehören:

  • Umfassende Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Installation einer neuen Heizungsanlage
  • Austausch aller Fenster
  • Anbau oder Erweiterung der Wohnfläche

In einem meiner Projekte hatte ein Hausbesitzer gerade erst seinen Energieausweis erhalten, entschied sich dann aber für eine komplette energetische Sanierung. Der alte Ausweis war damit wertlos – die Investition in einen neuen jedoch sinnvoll, da er die verbesserten Werte dokumentierte und den Immobilienwert steigerte.

Gesetzliche Grundlagen: Pflicht für den Energieausweis

Seit Mai 2021 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als gesetzliche Grundlage für den Energieausweis. Es löste die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) ab. Dieses Gesetz regelt nicht nur die Pflicht für den Energieausweis, sondern auch dessen Erstellung, Verwendung und Gültigkeitsdauer.

Der Energieausweis wurde eingeführt, um Transparenz zu schaffen. Er ermöglicht es, den Energieverbrauch verschiedener Gebäude vergleichbar zu machen und gibt Aufschluss über mögliche Energiekosten. Die Deutsche Energie-Agentur unterstützt die Umsetzung und bietet Informationen für Verbraucher und Fachleute.

Verpflichtend bei Verkauf und Vermietung von Immobilien

Beim Verkauf oder bei Vermietung einer Immobilie ist die Vorlage eines gültigen Energieausweises verpflichtend. Als Verkäufer oder Vermieter müssen Sie den Energieausweis bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen. Spätestens beim Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags muss der Ausweis übergeben werden.

Der Energieausweis enthält wichtige Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes sowie zur Heizung und Warmwasser. Diese bestimmten Angaben aus dem Energieausweis helfen Interessenten, die zu erwartenden Energiekosten besser einzuschätzen.

Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des Energieausweises haben, können Sie als Käufer oder Mieter eine Überprüfung verlangen. Bei absichtlich falschen Angaben drohen dem Aussteller Konsequenzen.

Ausnahmen von der Pflicht für den Energieausweis

Nicht für jedes Gebäude ist ein Energieausweis vorgeschrieben. Ausnahmen gelten unter anderem für:

  • Denkmalgeschützte Gebäude
  • Gebäude mit einer Nutzfläche von 50 Quadratmetern oder weniger
  • Gebäude, die nur vorübergehend genutzt werden (z.B. Ferienhäuser mit weniger als vier Monaten Nutzung pro Jahr)
  • Gebäude, die nicht beheizt oder gekühlt werden müssen

Ich hatte mal einen Kunden mit einem kleinen Gartenhaus von 45 Quadratmetern Nutzfläche. Er war erleichtert zu hören, dass er keinen Energieausweis benötigt. Die Kosten hätten in keinem Verhältnis zum Wert des Häuschens gestanden.

Arten von Energieausweisen: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Bei Energieausweisen unterscheiden wir zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Die Wahl hängt vom Gebäudetyp, Baujahr und teilweise von der Wahlfreiheit des Eigentümers ab.

Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Während der Bedarfsausweis tendenziell aussagekräftiger ist, verursacht er auch höhere Kosten für die Erstellung.

Der Bedarfsausweis: Energetischer Zustand des Gebäudes

Der Bedarfsausweis, auch Energiebedarfsausweis genannt, bewertet den energetischen Zustand des Hauses oder einer Wohnung unabhängig vom Nutzerverhalten. Er basiert auf einer technischen Analyse der Bausubstanz, Dämmung, Fenster und Heizsystem.

Bei diesem Ausweis werden theoretische Berechnungen angestellt: Wie viel Energie würde das Gebäude unter standardisierten Bedingungen verbrauchen? Diese Methode liefert objektive Werte, die nicht durch das individuelle Heizverhalten verfälscht werden.

Der Bedarfsausweis kostet zwischen 300 und 500 Euro, je nach Größe und Komplexität des Gebäudes. Für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die vor 1977 errichtet und noch nicht energetisch modernisiert wurden, ist dieser Typ Pflicht.

Der Verbrauchsausweis: Messung des Energieverbrauchs

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er spiegelt das reale Nutzerverhalten wider und ist daher stark davon abhängig, wie die Bewohner heizen und lüften.

Kosten für einen Verbrauchsausweis liegen typischerweise zwischen 50 bis 100 Euro, was ihn deutlich günstiger macht als den Bedarfsausweis. Der Nachteil: Die Aussagekraft kann durch extreme Nutzungsgewohnheiten verzerrt sein.

MerkmalBedarfsausweisVerbrauchsausweis
GrundlageBauliche EigenschaftenTatsächlicher Verbrauch
Kosten300-500 Euro50-100 Euro
AussagekraftObjektiv, nutzerunabhängigAbhängig vom Nutzerverhalten
Empfohlen fürÄltere, unsanierte GebäudeNeuere Gebäude (ab 1977)

Energieausweis für Wohngebäude: Besonderheiten

Bei Wohngebäuden gibt’s einige Besonderheiten zu beachten. Der Energieausweis steht hier besonders im Fokus, da potenzielle Käufer oder Mieter großen Wert auf die zu erwartenden Energiekosten legen.

Bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten besteht in vielen Fällen Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Bei kleineren Einheiten hängt es vom Baujahr ab. Wurde das Gebäude nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet, haben Sie die Wahl. Bei älteren Häusern ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben – es sei denn, das Gebäude wurde bereits auf dessen Niveau modernisiert.

Der Energieausweis für Wohngebäude enthält neben allgemeinen Angaben zum Gebäude sowie den Energiekennwerten auch Modernisierungsempfehlungen. Diese zeigen auf, wie Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren könnten und welche Einsparungen möglich wären. Was mich in meiner Beratungspraxis immer wieder erstaunt: Viele Eigentümer nutzen diese wertvollen Hinweise kaum!

Ausstellung für Wohngebäude unter 50m²

Bei Wohngebäuden mit einer Nutzfläche von 50 Quadratmetern oder weniger besteht keine Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises. Diese Ausnahme betrifft vor allem kleine Appartements oder Tiny Houses.

Trotzdem kann ein freiwilliger Energieausweis sinnvoll sein – gerade wenn Sie planen, die kleine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Interessenten schätzen die Transparenz, und ein guter Energiewert kann ein Verkaufsargument sein.

Meine Erfahrung zeigt: Auch bei kleinen Wohnungen mit gutem energetischen Zustand lohnt sich die Investition in einen Energieausweis oft. Einer meiner Kunden konnte für sein 45-Quadratmeter-Apartment einen deutlich höheren Preis erzielen, weil er mit dem Energieausweis die niedrigen Nebenkosten belegen konnte.

Ausstellung des Energieausweises: Wer darf ausstellen?

Nicht jeder darf Energieausweise ausstellen. Für die Ausstellung von Energieausweisen sind nur qualifizierte Fachleute berechtigt. Diese müssen bestimmte Qualifikationen nachweisen können.

Zu den berechtigten Personen zählen unter anderem Architekten, Bauingenieure, Energieberater und Heizungsbauer mit entsprechender Zusatzqualifikation. Die Ausstellung eines Energieausweises ohne die erforderliche Qualifikation kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wenn Sie einen Energieausweis benötigen, achten Sie darauf, dass der Aussteller die nötigen Voraussetzungen erfüllt. Eine Berufshaftpflichtversicherung sollte ebenfalls vorhanden sein.

Anforderungen an Aussteller und ihre Qualifikation

Für die Erstellung des Ausweises sind bestimmte Qualifikationen erforderlich. Nach § 88 des GEG dürfen Energieausweise nur von Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu gehören:

  • Architekten und Bauingenieure
  • Personen mit technischem oder naturwissenschaftlichem Hochschulabschluss
  • Handwerksmeister im Bau- oder Installationsgewerbe
  • Techniker mit entsprechender Fachrichtung
  • Staatlich geprüfte Techniker bestimmter Fachrichtungen
  • Energieberater mit spezieller Weiterbildung

Diese Fachleute müssen nachweisen, dass sie die energetischen Aspekte von Gebäuden beurteilen können. Eine entsprechende Weiterbildung ist oft unerlässlich.

Im Internet finde ich immer wieder Angebote für günstige Energieausweise. Vorsicht! Prüfen Sie genau, ob der Anbieter die nötige Qualifikation besitzt. Ein fehlerhafter oder unrechtmäßig erstellter Energieausweis kann nicht nur wertlos sein, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben.

Warum wurde der Energieausweis eingeführt?

Der Energieausweis wurde eingeführt, um mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu schaffen. Er soll Käufern und Mietern ermöglichen, den Energiebedarf eines Gebäudes einzuschätzen, bevor sie einen Vertrag unterschreiben.

Die Einführung geht auf europäische Richtlinien zurück, die dem Klimaschutz und der Reduzierung des CO2-Ausstoßes dienen. In Deutschland wurde der Energieausweis schrittweise zur Pflicht – zunächst für Neubauten, später auch für Bestandsgebäude.

Mit dem Energieausweis sollte auch ein Anreiz geschaffen werden, in energetische Sanierungen zu investieren. Ein besserer Energieausweis kann den Wert einer Immobilie steigern und die Vermarktungschancen verbessern.

Mein erstes Haus kaufte ich noch ohne Energieausweis – eine böse Überraschung folgte mit der ersten Heizkostenabrechnung. Heute bin ich dankbar für die Transparenz, die der Ausweis bietet, auch wenn er manchmal als bürokratische Hürde empfunden wird.

Welche Informationen stehen im Energieausweis?

Der Energieausweis enthält zahlreiche wichtige Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes. Auf fünf Seiten werden folgende Daten dargestellt:

  1. Allgemeine Angaben zum Gebäude (Adresse, Baujahr, Gebäudetyp)
  2. Energiebedarf oder Energieverbrauch pro Quadratmeter und Jahr
  3. Energieträger für Heizung und Warmwasser
  4. CO2-Emissionen
  5. Modernisierungsempfehlungen

Der Ausweis gibt außerdem Aufschluss über die verwendeten Energiequellen und hilft beim Vergleich verschiedener Immobilien. Bei der Interpretation sollte man jedoch beachten: Ein hoher Energieverbrauch muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass das Gebäude schlecht gedämmt ist – es könnte auch an einem verschwenderischen Nutzerverhalten liegen.

Energieeffizienzklasse und energetische Kennwerte

Seit der Novellierung des Energieausweises enthält er auch eine Energieeffizienzklasse von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient), ähnlich wie bei Kühlschränken. Diese Klassifizierung macht den Energieausweis für Laien verständlicher.

Die energetischen Kennwerte werden in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) angegeben. Ein niedriger Wert bedeutet geringen Energieverbrauch und damit niedrigere Energiekosten. Als Faustregel gilt: Ein Wert unter 50 kWh/m²a ist sehr gut, über 250 kWh/m²a hingegen sehr schlecht.

Der Primärenergiebedarf berücksichtigt auch die Energie, die zur Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wird. Ein Gebäude mit erneuerbaren Energien schneidet hier besser ab.

EnergieeffizienzklasseEndenergiebedarf in kWh/(m²·a)Typisches Gebäude
A+< 30Passivhaus
A30 – 50KfW-Effizienzhaus 40
B50 – 75KfW-Effizienzhaus 55
C75 – 100KfW-Effizienzhaus 70
D100 – 130Neubau nach GEG 2020
E130 – 160Modernisierter Altbau
F160 – 200Teilmodernisierter Altbau
G200 – 250Unmodernisierter Altbau
H> 250Stark sanierungsbedürftiger Altbau

Bußgelder bei Verstößen gegen die Vorlagepflicht

Die Missachtung der Energieausweis-Pflicht kann teuer werden. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft und können mit bis zu 15.000 Euro Bußgeld bestraft werden. Das betrifft sowohl Verkäufer und Vermieter, die keinen Energieausweis vorlegen, als auch unqualifizierte Aussteller.

Bei folgenden Verstößen drohen Strafen:

  • Fehlender Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung
  • Falscher Typ des Energieausweises (Bedarfs- statt Verbrauchsausweis)
  • Nicht fristgerechte Vorlage bei Besichtigung oder Vertragsabschluss
  • Ausstellen ohne erforderliche Qualifikation
  • Absichtlich falsche Angaben im Energieausweis

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Bei einfachen Formfehlern beginnt es bei etwa 100 Euro, bei schwerwiegenden Verstößen kann es bis zu 10.000 Euro Bußgeld geben. In besonders gravierenden Fällen sind sogar Strafen bis zu 15.000 Euro möglich.

In meiner Beratungspraxis erlebe ich immer wieder überraschte Gesichter, wenn ich auf diese möglichen Konsequenzen hinweise. Viele Eigentümer unterschätzen die rechtliche Bedeutung des Energieausweises noch immer.

Der Energieausweis als verpflichtendes Dokument

Der Energieausweis ist mehr als nur Bürokratie – er ist ein wichtiges Instrument für mehr Transparenz und Klimaschutz. Als verpflichtendes Dokument bei Verkauf und Vermietung hat er sich mittlerweile etabliert.

Für Eigentümer bietet der Ausweis die Chance, den Wert ihrer Immobilie zu dokumentieren oder durch energetische Sanierung zu steigern. Mieter und Käufer profitieren von der besseren Vergleichbarkeit und Einschätzung künftiger Energiekosten.

Die globale Erwärmung macht ein Umdenken im Gebäudesektor notwendig. Der Energieausweis leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Er macht den energetischen Zustand sichtbar und fördert Investitionen in energiesparende Maßnahmen.

Ich sehe in meiner täglichen Arbeit, wie der Energieausweis das Bewusstsein für Energieeffizienz schärft. Ein Kunde entschied sich nach dem erschreckenden Ergebnis seines Energieausweises für eine komplette energetische Sanierung – und spart jetzt jährlich über 2.000 Euro Heizkosten. Sowas freut mich natürlich besonders!

Wer heute baut oder saniert, sollte den Energieausweis nicht als lästige Pflicht, sondern als nützliches Planungsinstrument betrachten. Die Investition in einen qualifizierten Energieberater zahlt sich langfristig durch niedrigere Energiekosten und höheren Immobilienwert aus.

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