Gewerbehalle: Energieausweis online erstellen

In der heutigen Wirtschaftslandschaft ist der Energieausweis für Gewerbehallen nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch ein wichtiges Instrument zur Bewertung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie. Als Betreiber oder Eigentümer einer Gewerbehalle müssen Sie gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei Vermietung, Verkauf oder Nutzung mit Publikumsverkehr einen gültigen Energieausweis vorweisen können.
Der Energieausweis dokumentiert den Endenergieverbrauch oder -bedarf Ihrer Gewerbeimmobilie und gibt Aufschluss über Heizung, Klimaanlage, Lüftung und Warmwasserversorgung. Er hilft Ihnen dabei, Energiekosten zu senken und den CO₂-Fußabdruck Ihrer Immobilie zu reduzieren. Besonders für Nichtwohngebäude wie Produktionshallen, Lagerflächen oder Werkstätten mit hohem Energieverbrauch bietet die Analyse wertvolle Einsparpotenziale.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Energieausweis-Pflicht besteht für Gewerbeimmobilien bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung, mit Ausnahmen für Gebäude unter 50 m² Nutzfläche und temporäre Bauten.
- Es gibt zwei Arten: Bedarfsausweise (basierend auf technischen Gebäudedaten, bei Neubauten verpflichtend) und Verbrauchsausweise (für Bestandgebäude mit mindestens dreijähriger Verbrauchshistorie).
- Aushangpflicht besteht für Gewerbeimmobilien mit starkem Publikumsverkehr ab 500 m² Nutzfläche (bei behördlicher Nutzung bereits ab 250 m²).
- Die Gültigkeitsdauer beträgt 10 Jahre, eine vorzeitige Erneuerung ist nach umfassenden energetischen Sanierungen erforderlich, bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 15.000€.
- Seit 2024 gelten neue Berechnungsgrundlagen nach DIN 18599, zudem müssen CO₂-Emissionen angegeben und gebäudebezogene Stromverbräuche separat erfasst werden.
Pflicht zum Energieausweis für Gewerbeimmobilien
Ohne Energieausweis geht bei Gewerbeimmobilien heute fast nix mehr. Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) braucht jedes gewerblich oder öffentlich genutzte Gebäude einen gültigen Energieausweis. Das ist kein bürokratischer Quatsch, sondern soll für mehr Transparenz sorgen.
Wenn Sie Ihre Gewerbeimmobilie verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, müssen Sie einen gültigen Energieausweis vorlegen. Der Ausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch oder -bedarf des Gebäudes und hilft potenziellen Mietern oder Käufern, die zu erwartenden Energiekosten einzuschätzen.
„Warum ist das so wichtig?“, fragen sich viele Eigentümer. Nun, der Energieausweis für Gewerbeimmobilien macht energetische Schwachstellen sichtbar und zeigt Einsparpotenziale auf. Das spart langfristig bares Geld und schont die Umwelt.
Gesetzliche Anforderungen an Gewerbegebäude
Die rechtlichen Vorgaben für Energieausweise stammen aus dem Gebäudeenergiegesetz, das die frühere EnEV (Energieeinsparverordnung) ersetzt hat. Für Nichtwohngebäude gelten dabei teilweise andere Regeln als für Wohngebäude.
Bei Gewerbeimmobilien mit mehr als 500 m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr muss der Energieausweis sogar an einer gut sichtbaren Stelle ausgehangen werden. Das betrifft Einkaufszentren, große Restaurants oder Ausstellungsflächen. Für behördlich genutzte Gebäude gilt die Aushangpflicht bereits ab 250 m² Nutzfläche.
Je nach Art und Baujahr Ihrer Gewerbeimmobilie ist entweder ein bedarfsorientierter oder verbrauchsbasierter Energieausweis erforderlich. Die Gültigkeitsdauer beträgt in beiden Fällen 10 Jahre. Danach muss ein neuer Ausweis erstellt werden – auch wenn keine Änderung am Gebäude vorgenommen wurde.
Bei Verstößen gegen die Energieausweis-Pflicht drohen erhebliche Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Daher sollten Eigentümer von Gewerbeimmobilien diese Vorgaben unbedingt ernst nehmen.
Ausnahmen und Befreiungen für Gewerbeobjekte
Nicht alle Gewerbeimmobilien unterliegen der Energieausweispflicht. Bestimmte Gebäudetypen sind von der Regelung ausgenommen. Diese Ausnahmen sorgen immer wieder für Verwirrung, daher hier die wichtigsten:
Kleinere Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50m² sind generell befreit. Ebenso provisorische Bauten, die für maximal zwei Jahre genutzt werden. Auch für Gewerbeobjekte unter Denkmalschutz gelten Sonderregelungen.
Landwirtschaftlich genutzte Gebäude mit niedrigem Energiebedarf müssen ebenfalls keinen Energieausweis haben. Gleiches gilt für Gebäude, die nur gelegentlich oder saisonal genutzt werden, wie manche Lagerhallen.
Ich hatte mal einen Kunden mit einer Werkstatt in einem historischen Gebäude – er war überrascht, dass er trotz Denkmalschutz einen Energieausweis brauchte. Die Ausnahme galt in seinem Fall nur für bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen, nicht aber für die grundsätzliche Ausweispflicht bei Vermietung.
Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Gewerbeobjekt unter eine Ausnahmeregelung fällt, sollten Sie sich von einem Fachmann beraten lassen. Bei unberechtigter Nichtvorlage eines Energieausweises drohen schließlich empfindliche Strafen!
Arten von Energieausweisen für Gewerbe
Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen für gewerblich genutzte Gebäude: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Die Wahl zwischen beiden hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Bei einem Neubau oder einer umfassenden Sanierung ist der Bedarfsausweis Pflicht. Für Bestandsgebäude kann oft zwischen beiden Varianten gewählt werden – wobei der Verbrauchsausweis in der Regel günstiger ist.
Grundsätzlich gilt: Der Bedarfsausweis liefert genauere Ergebnisse, da er auf einer umfassenden Analyse der Gebäudesubstanz basiert. Der Verbrauchsausweis hingegen spiegelt das tatsächliche Nutzerverhalten wider.
Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude ermittelt den Energiebedarf anhand der technischen Eigenschaften des Gebäudes. Dazu gehören Faktoren wie Dämmung, Heizungsanlage, Lüftung und Klimaanlage. Er ist unabhängig vom Nutzerverhalten und gibt einen theoretischen Wert an, basierend auf standardisierten Berechnungen nach DIN 18599.
Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf den tatsächlichen Verbräuchen der letzten drei Jahre. Er berücksichtigt also das konkrete Nutzerverhalten und die realen Energiekosten. Beim verbrauchsorientierten Energieausweis werden sowohl Heizenergie als auch Stromverbräuche erfasst.
Hier eine Übersicht der wichtigsten Unterschiede:
Merkmal | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
---|---|---|
Grundlage | Gebäudetechnik & Bauphysik | Tatsächlicher Verbrauch |
Aufwand | Hoch (Vor-Ort-Begehung) | Gering (Abrechnungen) |
Kosten | Ab ca. 300€ | Ab ca. 79€ |
Pflicht bei | Neubau, umfassende Sanierung | Möglich bei Bestandsgebäuden |
Die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für eine realistische Einschätzung der tatsächlichen Betriebskosten ist der Verbrauchsausweis oft aussagekräftiger. Der Bedarfsausweis hingegen bietet bessere Vergleichsmöglichkeiten zwischen verschiedenen Gebäuden.
Verbrauchsbasierte Energieausweise für Gewerbe
Der verbrauchsbasierte Energieausweis ist bei vielen Gewerbeobjekten die bevorzugte Wahl. Er bietet einen Einblick in die tatsächlichen Energiekosten und ist deutlich günstiger als der Bedarfsausweis.
Beim verbrauchsbasierten Energieausweis werden die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre herangezogen. Diese Daten müssen witterungsbereinigt werden, um jährliche Schwankungen auszugleichen. Für eine korrekte Erstellung müssen die Heizkosten- und Stromverbräuche lückenlos dokumentiert sein.
Ein großer Vorteil des verbrauchsorientierten Energieausweises: Er zeigt den realen Energieverbrauch des Gebäudes unter den gegebenen Nutzungsbedingungen. Das macht ihn besonders aussagekräftig für Mieter oder Käufer.
In manchen Fällen kann der Verbrauchsausweis jedoch nicht erstellt werden – etwa wenn das Gebäude noch nicht lange genug genutzt wird oder keine vollständigen Verbrauchsdaten vorliegen. Dann kommt nur der Bedarfsausweis infrage.
Für die Erstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises für Gewerbeimmobilien benötigen Sie:
- Die kompletten Energieabrechnungen der letzten drei Jahre
- Informationen zur Nutzfläche des Gebäudes
- Angaben zum Baujahr und zur Art der Heizung
- Daten zu eventuellen energetischen Modernisierungen
Der verbrauchsbasierte Energieausweis enthält auch wertvolle Modernisierungsempfehlungen, die Einsparpotenziale aufzeigen. Diese sind jedoch weniger detailliert als beim Bedarfsausweis.
Welchen Energieausweis für Ihre Gewerbeimmobilie?
Die Entscheidung zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis ist nicht immer frei wählbar. Für manche Gewerbeimmobilien schreibt das Gesetz einen bestimmten Ausweistyp vor.
Bei Neubauten oder umfassend renovierten Gewerbeobjekten ist ein Bedarfsausweis Pflicht. Für Bestandsgebäude besteht in der Regel Wahlfreiheit – sofern das Gebäude den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht.
Oft ist der Verbrauchsausweis die wirtschaftlichere Alternative. Er kostet weniger und lässt sich schneller erstellen. Für eine umfassende energetische Bewertung ist der Bedarfsausweis jedoch aussagekräftiger.
Kriterien für die Ausweiswahl
Bei der Wahl des richtigen Energieausweises für Ihre Gewerbeimmobilie sollten Sie folgende Faktoren berücksichtigen:
- Baujahr: Für Gebäude, die nach den aktuellen energetischen Anforderungen gebaut wurden, ist der Bedarfsausweis meist vorteilhafter, da er die gute Bausubstanz berücksichtigt.
- Nutzungsart: Bei unregelmäßig oder nur teilweise genutzten Gewerbeimmobilien kann der Verbrauchsausweis ein verzerrtes Bild liefern. Hier empfiehlt sich eher der Bedarfsausweis.
- Kostenfaktor: Der Erstellen eines Verbrauchsausweises ist mit etwa 80-150 € deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis, der je nach Größe und Komplexität des Gebäudes 300-1000 € kosten kann.
Wenn Sie eine ältere, energetisch nicht optimierte Immobilie haben, sieht der Verbrauchsausweis oft besser aus als der Bedarfsausweis – besonders, wenn bisher sparsame Mieter drin waren. Bei einer Neuvermietung könnte das allerdings zu falschen Erwartungen führen!
In manchen Fällen kann die Kombination beider Ausweisarten sinnvoll sein. Ein bedarfs- und verbrauchsbasierter Energieausweis bietet die umfassendste Bewertung, ist aber natürlich auch am kostenintensivsten.
Bedeutung der Energieeffizienz in Gewerbeimmobilien
Die Energieeffizienz spielt bei Gewerbeimmobilien eine immer wichtigere Rolle. Gut gedämmte und energieeffizient ausgestattete Gewerbegebäude sind nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch wirtschaftlich attraktiver.
Energieeffiziente Gebäude bieten niedrigere Betriebskosten, was sie für Mieter attraktiver macht. Das führt zu höheren Mieteinnahmen und einer besseren Vermietbarkeit. Außerdem steigt der Immobilienwert bei energetisch gut bewerteten Gewerbeobjekten.
Der Energieausweis für Nichtwohngebäude macht diese Qualitäten transparent und vergleichbar. Er hilft potenziellen Mietern oder Käufern, die Energiekosten realistisch einzuschätzen.
Mit der steigenden Bedeutung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz rückt die Energieeffizienz des Gebäudes auch bei gewerblichen Mietern zunehmend in den Fokus. Viele Unternehmen achten heute aus Imagegründen auf ihren ökologischen Fußabdruck – ein energieeffizientes Gebäude kann da ein wichtiges Argument sein.
Die Energieeffizienzklassen G und H weisen auf hohen Energieverbrauch hin und könnten künftig sogar zu Nachteilen bei der Vermietung führen. Wer heute in die Energieeffizienz seiner Gewerbeimmobilie investiert, ist für kommende gesetzliche Verschärfungen bereits gut gerüstet.
Energieausweis erstellen – einfach online
Heutzutage können Sie einen Energieausweis für Ihre Gewerbeimmobilie ganz bequem online erstellen lassen. Das spart Zeit und ist meist günstiger als der Gang zum Energieberater vor Ort.
Mehrere Anbieter haben sich auf die Online-Erstellung von Energieausweisen für Gewerbe spezialisiert. Der Prozess ist dabei denkbar einfach: Sie geben die relevanten Daten zu Ihrer Immobilie in ein Formular ein, laden erforderliche Dokumente hoch und erhalten innerhalb weniger Tage Ihren offiziellen Energieausweis.
Für den verbrauchsbasierten Energieausweis benötigen Sie lediglich die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, Angaben zur Nutzfläche sowie grundlegende Informationen zum Gebäude. Beim Bedarfsausweis werden zusätzlich detaillierte Angaben zur Gebäudehülle und Anlagentechnik benötigt.
Schritte zur Erstellung des Ausweises
Die Erstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude online erfolgt in wenigen überschaubaren Schritten:
- Auswahl des passenden Ausweis-Typs (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
- Eingabe der Gebäudedaten (Baujahr, Nutzfläche, Standort)
- Erfassung der Verbrauchsdaten oder der energierelevanten Gebäudedaten
- Hochladen von Nachweisdokumenten (z.B. Heizkostenabrechnungen)
- Bezahlung der Gebühr
- Prüfung durch einen Experten
- Erhalt des fertigen Energieausweises (digital und/oder per Post)
Bei der Online-Erstellung ist es wichtig, alle Angaben sorgfältig und wahrheitsgemäß zu machen. Fehlerhafte Daten können den Energieausweis ungültig machen und im schlimmsten Fall sogar rechtliche Konsequenzen haben.
Ein Vorteil der Online-Erstellung: Sie erhalten häufig eine Energieausweis-Vorschau, bevor Sie bezahlen müssen. So bekommen Sie einen Eindruck vom Ergebnis und können entscheiden, ob der Ausweis Ihren Erwartungen entspricht.
Der fertige Energieausweis wird von einem zugelassenen Aussteller digital signiert und ist rechtlich vollständig gültig. Bei den meisten Anbietern erhalten Sie nach Abschluss des Prozesses eine PDF-Version zum direkten Ausdrucken sowie das Original per Post.
Online-Angebote und Dienstleister
Auf dem Markt gibt es zahlreiche Anbieter für die Online-Erstellung von Energieausweisen für Gewerbeimmobilien. Die Preise und Leistungen unterscheiden sich teilweise erheblich.
Zu den bekannteren Plattformen zählt energieausweis-vorschau.de (EAV), die sowohl Verbrauchs- als auch Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude online anbietet. Auch über Portale wie Minol, Kesselheld oder Energieausweis48 können Sie Energieausweise für Gewerbeobjekte erstellen lassen.
Die Preise für einen Verbrauchsausweis beginnen bei etwa 79 Euro, während Bedarfsausweise je nach Größe und Komplexität des Gebäudes ab 300 Euro kosten. Viele Anbieter bieten gestaffelte Preismodelle je nach Nutzfläche des Gebäudes an.
Achten Sie bei der Auswahl des Dienstleisters auf folgende Punkte:
- Ist der Anbieter berechtigt, Energieausweise auszustellen?
- Gibt es eine Preisgarantie ohne versteckte Kosten?
- Wie lange dauert die Ausstellung des Energieausweises?
- Werden die Daten von qualifizierten Experten geprüft?
- Gibt es einen Kundenservice für Rückfragen?
Seriöse Anbieter machen transparent, wer den Energieausweis letztendlich ausstellt und ob diese Person über die erforderliche Qualifikation verfügt. Nach dem Gebäudeenergiegesetz dürfen nur bestimmte Berufsgruppen wie Ingenieure, Architekten oder Handwerksmeister Energieausweise ausstellen.
Gute Online-Dienste bieten zudem eine Energieausweis-Vorschau an, sodass Sie vor der endgültigen Bezahlung sehen können, wie gut Ihre Immobilie abschneidet.
Aushangpflicht für Energieausweise
Für manche Gewerbeimmobilien reicht es nicht aus, nur einen Energieausweis zu besitzen – er muss auch öffentlich ausgehängt werden. Diese sogenannte Aushangpflicht gilt für bestimmte Gebäudetypen mit Publikumsverkehr.
Die Idee dahinter ist einfach: Besucher und potenzielle Mieter sollen auf einen Blick erkennen können, wie energieeffizient das Gebäude ist. Das schafft Transparenz und soll einen Anreiz bieten, in energetische Verbesserungen zu investieren.
Der Aushang muss an einer gut sichtbaren Stelle erfolgen, beispielsweise im Eingangsbereich oder Foyer des Gebäudes. Der vollständige Energieausweis oder zumindest die erste Seite mit den wesentlichen Kennwerten muss gut lesbar sein.
Pflichten bei Publikumsverkehr in Gewerbeobjekten
Für Gewerbeimmobilien mit mehr als 500 m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr gilt die Aushangpflicht. Das betrifft beispielsweise:
- Einkaufszentren und größere Einzelhandelsgeschäfte
- Hotels und Gaststätten
- Kinos, Theater und andere Veranstaltungsorte
- Sporthallen und Fitnesszentren
- Ausstellungsgebäude und Messehallen
Bei Gewerbeobjekten mit Publikumsverkehr ist es besonders wichtig, den Energieausweis gut sichtbar auszuhängen. Die Definition von „starkem Publikumsverkehr“ ist im Gesetz nicht präzise festgelegt, aber generell sind damit Gebäude gemeint, die regelmäßig von einer größeren Anzahl von Personen besucht werden, die nicht dort arbeiten.
Für behördlich genutzte Gebäude gelten noch strengere Regeln: Hier besteht bereits ab einer Nutzfläche von mehr als 250 m² eine Aushangpflicht. Das betrifft beispielsweise Rathäuser, Finanzämter oder andere öffentliche Einrichtungen.
Die Einhaltung der Aushangpflicht wird zunehmend kontrolliert. Bei Verstößen drohen Bußgelder, die je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen können.
Gesetzliche Vorgaben und Umsetzung
Die gesetzlichen Grundlagen für die Aushangpflicht von Energieausweisen finden sich im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dieses regelt detailliert, für welche Gebäude ein Aushang erforderlich ist und wie dieser erfolgen muss.
Der Energieausweis muss an einer gut sichtbaren Stelle im Gebäude angebracht werden. Die bloße Bereitschaft, den Ausweis bei Nachfrage vorzuzeigen, reicht nicht aus. Es muss ein tatsächlicher Aushang erfolgen, der für Besucher ohne weiteres erkennbar ist.
Häufig werden Energieausweise im Eingangsbereich oder an zentralen Informationstafeln ausgehängt. Wichtig ist, dass die wesentlichen Informationen – insbesondere die Energiekennwerte und die Energieeffizienzklasse – deutlich zu erkennen sind.
In Gebäuden mit mehreren Mietparteien ist der Eigentümer für den Aushang verantwortlich. Bei einer Vermietung oder Verpachtung des gesamten Gebäudes kann diese Pflicht auf den Mieter übergehen – das sollte jedoch vertraglich geregelt werden.
Ich hatte mal einen Fall, wo ein Kunde dachte, er müsse nur bei Verkauf oder Neuvermietung einen Energieausweis vorzeigen. Als Betreiber eines großen Möbelhauses mit deutlich mehr als 500 m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr war er aber dauerhaft zum Aushang verpflichtet – unabhängig davon, ob das Gebäude gerade verkauft wird oder nicht.
Aktuelle Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst und regelt nun alle energetischen Anforderungen an Gebäude. Es werden regelmäßig Anpassungen vorgenommen, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Die neuesten Änderungen betreffen auch die Energieausweise für Nichtwohngebäuden. Sie zielen darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und den Energieverbrauch weiter zu senken. Gebäudeeigentümer sollten die aktuellen Regelungen kennen, um teuren Nachbesserungen vorzubeugen.
In den letzten Jahren hat sich die energetische Bewertung von Gewerbeimmobilien zunehmend verschärft. Was früher noch als ausreichend galt, entspricht heute oft nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen.
Auswirkungen auf Energieausweise für Gewerbe
Die Änderungen im GEG haben direkte Auswirkungen auf Energieausweise für Gewerbeimmobilien. Besonders wichtig sind folgende Punkte:
- Verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz bei Neubauten
- Erweiterte Angabepflichten in Energieausweisen
- Verpflichtende Darstellung der CO₂-Emissionen
- Neue Berechnungsmethoden nach DIN 18599
- Detailliertere Modernisierungsempfehlungen
Bei älteren Energieausweisen für Gewerbe kann es durch die neuen Berechnungsmethoden zu einer Verschlechterung der Energieeffizienzklasse kommen, ohne dass sich am Gebäude selbst etwas geändert hat. Das kann für Eigentümer unangenehm sein, entspricht aber dem Ziel, die Energieeffizienz im Gebäudesektor insgesamt zu steigern.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die separate Erfassung gebäudebezogener Stromverbräuche ist nun verpflichtend. Diese Daten müssen im Energieausweis angegeben werden. Bei Gewerbeimmobilien mit unterschiedlichen Nutzungsarten kann das eine Herausforderung darstellen.
Neuerungen seit 2024
Seit 2024 gibt es einige wichtige Neuerungen bei Energieausweisen für Gewerbeimmobilien:
Die Berechnungen für den Energiebedarf an elektrischer Energie, Gebäudeheizung und Lüftung erfolgen jetzt nach aktualisierten Normen. Das betrifft besonders den Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude, der komplexere Berechnungen erfordert.
Bei den Energieausweisen für Gewerbeimmobilien müssen nun auch die CO₂-Emissionen prominent dargestellt werden. Dies spiegelt den zunehmenden Fokus auf Klimaschutz wider und soll Eigentümer zu Verbesserungen motivieren.
Die Modernisierungsempfehlungen in Energieausweisen müssen jetzt konkreter und detaillierter ausfallen. Es reicht nicht mehr aus, allgemeine Hinweise zu geben – vielmehr müssen spezifische Maßnahmen mit Kostenschätzungen aufgeführt werden.
Neu ist auch die Pflicht, in Immobilienanzeigen neben dem Endenergieverbrauch auch die Energieeffizienzklasse anzugeben. Das gilt bei Verkauf und Vermietung von Gewerbeimmobilien.
Der verpflichtende Aushang des Energieausweises an einer gut sichtbaren Stelle in Gebäuden mit Publikumsverkehr wird strenger kontrolliert. Dabei müssen neben der ersten Seite des Energieausweises auch die wichtigsten Kennwerte sichtbar sein.
Die neuen Regelungen betreffen auch gemischt genutzte Immobilien. Hier kann es kompliziert werden, da für Wohn- und Nichtwohngebäude unterschiedliche Anforderungen gelten. In solchen Fällen empfiehlt sich die Beratung durch einen Experten.
Trotz aller Änderungen bleibt die grundsätzliche Gültigkeitsdauer von Energieausweisen bei 10 Jahren. Allerdings müssen Ausweise nach umfangreichen energetischen Sanierungen erneuert werden, auch wenn die 10 Jahre noch nicht abgelaufen sind.
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