Skip to content
Logo Immobilienwerker Frankfurt am Main
  • Home
  • Über Uns
  • LeistungenExpand
    • Sanierungsfahrplan
    • Förderservice
    • KfW Effizenzhaus
    • Wärmebrückennachweis
    • EnergieausweisExpand
      • Verbrauchsausweis
      • Bedarfsausweis
  • Referenzen
  • Kontakt
Kostenlose Erstberatung
Logo Immobilienwerker Frankfurt am Main

Jetzt Energieausweis online erstellen in Frankfurt und Umgebung

Express Option: Sie erhalten Ihren Energiepass noch am selben Tag.
  • Direkt ausdrucken & verwenden
  • Jeder Schritt wird genau erklärt
  • WhatsApp, E-Mail & Telefon Support
VerbrauchsausweisBedarfsausweis
Unsicher, ob Sie einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis brauchen? Hier klicken.

In 4 einfachen Schritten zum rechtssicheren Ausweis

Dank unseres einfachen Prozesses ist die Erstellung Ihres Energieausweises ein Kinderspiel. Unsere erfahrenen Energieberater unterstützen Sie dabei jederzeit und sorgen dafür, dass alles reibungslos abläuft.

1. Auswahl des Typs

Wählen Sie den richtigen Energieausweis für Ihr Gebäude und Ihre Bedürfnisse aus. Unsere Experten beraten Sie, welcher Ausweis am besten zu Ihrem Projekt passt.

2. Daten eingeben

Tragen Sie die Gebäudedaten und hochladen Sie relevante Bilder einfach in unser Webformular ein.

3. Expertenverifizierung

Unsere erfahrenen Energieberater prüfen alle Angaben und erstellen anschließend Ihren Energieausweis.

4. Energieausweis fertig

Nach der Prüfung erhalten Sie Ihren Energieausweis bequem per E-Mail. Auf Wunsch senden wir Ihnen diesen auch per Post oder Expresszustellung zu.

Energieausweis beantragen

Hier können Sie die Checkliste für die Datenabfrage vorab herunterladen: Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis

TOP BEWERTET

Was andere über uns sagen

Ganz gleich, ob für die Vermietung oder den Verkauf von Immobilien – unsere Kunden sind nahezu durchgehend mit „Sehr Gut“ zufrieden.

5.0

Der Datenbogen war übersichtlich und einfach auszufüllen. Ich erhielt schnell eine Rückmeldung und Bestätigung. Die Ausführung erfolgte in nur 2-3 Tagen. Jederzeit wieder!

Anonym
5.0

Danke für das positive Feedback! Wir freuen uns, dass alles schnell und übersichtlich für Sie war. Wir bleiben dran!

Kaspar D., Burladingen
5.0

Ich habe meinen Energieausweis am Samstagnachmittag beantragt, und am Sonntagvormittag war er bereits in meinem Postfach. Sehr empfehlenswert! Besonders gut gefällt mir, dass man über einen Link den Bearbeitungsstatus verfolgen kann und eine Telefonnummer für Rückfragen zur Verfügung steht.

Heidi M., Zweibrücken
5.0

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Es freut uns, dass der Service Ihren Erwartungen entsprochen hat. Wenn Sie wieder Unterstützung brauchen, sind wir gerne für Sie da!

Anonym
5.0

Das freut uns sehr zu hören! Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung. Wir arbeiten stets daran, den Prozess so einfach und effizient wie möglich zu gestalten. Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir gerne für Sie da!

Georg K., Bad Kötzing
5.0

Das ist wirklich der wahre Blitz-Blitz Energieausweis! Schneller und effizienter geht es kaum.

Anonym
Regional & Kompetent

Frankfurt: Aus der Region

Ein Verbrauchsausweis in Frankfurt bietet Ihnen eine einfache und klare Übersicht über den Energieverbrauch Ihrer Immobilie. Unsere Fachleute erstellen für Sie einen detaillierten Verbrauchsausweis, der auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten basiert und Ihnen hilft, die Energieeffizienz Ihrer Immobilie zu bewerten.

Er ist besonders hilfreich für die Vermietung oder den Verkauf von Immobilien, da er potenziellen Käufern oder Mietern wertvolle Informationen über die energetische Performance liefert. Wir sorgen für eine schnelle und unkomplizierte Erstellung und bieten Ihnen zudem wertvolle Tipps zur Reduzierung des Energieverbrauchs. Mit einem Verbrauchsausweis in Frankfurt erhalten Sie die Grundlage für fundierte Entscheidungen.

Gute Gründe für den Energiepass Service von Immobilienwerker Frankfurt

Bereits über 10.000 Menschen haben ihren Energieausweis bei uns online erstellen lassen – und das aus gutem Grund. Unsere benutzerfreundliche Software macht den Prozess kinderleicht. Sollte es dennoch Fragen geben, stehen Ihnen unsere Energieeffizienz-Experten jederzeit zur Verfügung.

100 % rechtsgültig

Unsere Energieausweise sind 10 Jahre gültig und werden gemäß den aktuellen Vorgaben des GEG (ehemals EnEV) rechtssicher erstellt. Jeder Ausweis wird zudem beim DIBt registriert und erhält eine eindeutige Identifikationsnummer für vollständige Transparenz.

Günstige Preise

Mit der besten Energieausweis-Software auf dem Markt bieten wir Ihnen äußerst niedrige und wettbewerbsfähige Preise. Es gibt keine versteckten Kosten – Sie zahlen ausschließlich für das, was Sie tatsächlich auswählen.

Fachkompetenz

Alle unsere Energieausweise werden ausschließlich von einer studierten Architektin und zertifizierten Energie-Effizienz-Expertin erstellt. Auch bei komplexen oder speziellen Sachverhalten können Sie sich daher voll und ganz auf unsere fachliche Kompetenz verlassen.

Hohe Kundenzufriedenheit

Unsere Kunden bewerten uns nahezu durchweg mit »Sehr Gut«. Kein Wunder, dass wir nicht nur bei Maklern, sondern auch bei anderen professionellen Immobilienunternehmen wie Hausverwaltungen und Banken äußerst beliebt sind.

Zeitersparnis

Dank unseres benutzerfreundlichen Online-Prozesses können Sie Ihren Energieausweis oft in weniger als 10 Minuten erstellen – und das ohne Kompromisse bei der Qualität. Wir berücksichtigen dabei auch Ihre speziellen Anforderungen und sorgen für eine maßgeschneiderte Lösung.

Persönlicher Kundenservice

Unsere Energieberater stehen Ihnen bei Ihrem Antrag gerne zur Seite – sei es per E-Mail, Telefon oder WhatsApp. Falls gerade alle Leitungen belegt sind, können Sie ganz unkompliziert unseren Rückrufservice nutzen.

Unsicher, ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Kostenloser Ausweis-Check

Wer benötigt einen Einergieausweis?

Jeder, der eine Immobilie verkauft, vermietet oder verwaltet, muss einen Energieausweis vorlegen. Andernfalls kann eine Geldbuße von bis zu 15.000 Euro verhängt werden.

Immobilienbesitzer

Der Energieausweis verschafft einen klaren Überblick über die Energiekosten und zeigt auf, wo Potenziale für Energieeinsparungen liegen.

Hausverwaltungen

Hausverwaltungen benötigen oft Energieausweise für die Gebäude, die sie verwalten – besonders wenn es um die Vermietung oder Verpachtung geht.

Bauherren

Für Neubauten muss vor der Baufertigstellung im Rahmen des Bauantrags immer ein Bedarfsausweis erstellt werden, um die energetischen Anforderungen des Gebäudes zu dokumentieren.

Vermieter

Laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist es erforderlich, dass Vermieter beim Neubeginn eines Mietverhältnisses einen gültigen Energieausweis vorlegen.

Immobilien Makler

Makler benötigen einen Energieausweis für ihre Kunden, wenn sie Immobilien verkaufen oder vermieten.

Kreditinstitute

Banken und Finanzinstitute verlangen häufig einen Energieausweis, um die Energieeffizienz einer Immobilie zu bewerten, insbesondere bei der Kreditvergabe.

Energieausweis Preise

Beste Qualität bei extrem niedrigen Energieausweis Kosten

Verbrauchsausweis

69.90 €

inkl. MwSt.

Daten eingeben, Bilder hochladen, Ausdrucken, Fertig.

  • Erfassung in 5-7 Minuten
  • Verfügbar in 48 Stunden (Mo. – Fr.)
  • Top Support bei jedem Schritt
  • Verbesserungsmaßnahmen Liste
  • Rechtsgültig nach GEG
  • 10 Jahre Gültigkeit
Jetzt beantragen

Bedarfsausweis

119.90 €

inkl. MwSt.

Daten eingeben, Bilder hochladen, Ausdrucken, Fertig.

  • Erfassung in 6-10 Minuten
  • Verfügbar in 48 Stunden (Mo. – Fr.)
  • Top Support bei jedem Schritt
  • Verbesserungsmaßnahmen Liste
  • Rechtsgültig nach GEG
  • 10 Jahre Gültigkeit
Jetzt beantragen

Express Option

39.99 €

inkl. MwSt.

Auslieferung noch am selben Tag der Bestellung

  • Direkte Bearbeitung
  • Auslieferung in unter 8 Stunden (*bis 21 Uhr)
  • Spezielle Zusatzoptionen
  • Kompletter Support bei jedem Schritt
  • Rechtsgültig nach GEG
  • 10 Jahre Gültigkeit
Optional

Häufige Fragen

Hier beantworten wir Ihre Energieausweis-Fragen. Alternativ können Sie uns auch gerne eine Nachricht schicken.

Ja, online ausgestellte Energieausweise sind rechtsgültig, solange sie von qualifizierten und zugelassenen Fachleuten erstellt werden. Diese müssen alle gesetzlichen Anforderungen, die auch für vor Ort ausgestellte Ausweise gelten, erfüllen. Der Aussteller muss eine entsprechende Zertifizierung haben und alle Angaben im Ausweis müssen korrekt und vollständig sein. Außerdem muss der Ausweis die offiziellen Vorgaben und Formate gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) einhalten.

Unsere Energieausweise entsprechen selbstverständlich allen gesetzlichen Anforderungen und bieten Ihnen die Sicherheit, dass sie rechtsgültig sind.

Bei Immobilienwerker beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel nur 2 Werktage, sodass Sie Ihre Dokumente schnell erhalten. Die Dateneingabe ist oft bereits in weniger als 10 Minuten abgeschlossen, wodurch der gesamte Prozess besonders effizient und zeitsparend für Sie ist. Für besonders dringende Fälle bieten wir zusätzlich eine Express-Option, bei der Sie Ihren Ausweis noch am selben Tag erhalten können, an.

Die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen ist in Deutschland klar geregelt. Hier eine Übersicht, wer in der Lage ist, Energieausweise auszustellen:

Qualifizierte Fachleute:

  • Architekten
  • Bauingenieure
  • Bauphysiker
  • Maschinenbauingenieure
  • Elektroingenieure (mit Schwerpunkt technische Gebäudeausrüstung)
  • Innenarchitekten (für Wohngebäude)

Handwerksmeister:

  • Aus Bereichen wie Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik
  • Schornsteinfegermeister
  • Andere relevante Handwerksberufe

Techniker:

  • Mit entsprechender Fachrichtung und Zusatzqualifikation

Personen mit staatlich anerkannter Ausbildung:

  • Für energetische Gebäudeplanung, -beratung oder -bewertung

Hochschulabsolventen:

  • Mit Studienschwerpunkt Energieeffizienz von Gebäuden

Staatliche anerkannte Energieagenturen oder beauftragte Stellen:

  • Zum Beispiel Energieagenturen oder spezielle Prüfstellen

Die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise variiert je nach Gebäudetyp (Wohn- oder Nichtwohngebäude). Aussteller müssen ihre Qualifikation nachweisen und in einigen Fällen sind zusätzliche Weiterbildungen erforderlich. Die genauen Anforderungen sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder berechtigte Aussteller automatisch über die notwendige Erfahrung und Expertise verfügt. Daher ist es ratsam, auf erfahrene und spezialisierte Anbieter zurückzugreifen. So stellen Sie sicher, dass der Energieausweis korrekt und nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben erstellt wird.

Um einen Energieausweis zu beantragen, sind je nach Ausweisart verschiedene Unterlagen erforderlich:

Allgemeine Unterlagen für beide Ausweisarten:

  • Baujahr des Gebäudes: Angaben zum Baujahr und etwaigen Sanierungen.
  • Wohnflächenberechnung: Informationen zur Wohnfläche sowie ggf. zur Nutzfläche.

Zusätzliche Unterlagen für den Verbrauchsausweis:

  • Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre: Heizkostenabrechnungen oder Energieverbrauchsabrechnungen (Gas, Heizöl).

Zusätzliche Unterlagen für den Bedarfsausweis:

  • Grundrisse, Schnitte und Ansichten: Maßstabsgerechte Pläne mit allen relevanten Details.
  • Baupläne: Detaillierte Pläne, falls verfügbar.
  • Dämmwerte: U-Werte der Außenwände, des Dachs und der Kellerdecke.
  • Anlagentechnik: Informationen zu Heizungsanlagen, Warmwasserbereitung und Lüftungssystemen.
  • Fenster und Türen: Angaben zu Fenstern und Verglasungen.
  • Heizungsanlage: Typ, Baujahr und Effizienz der Heizung, ggf. Wartungsprotokolle.

Tipps zur Vorbereitung:

  • Aktualität der Unterlagen: Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen vollständig und aktuell sind.
  • Kopien anfertigen: Erstellen Sie Kopien der Unterlagen für den Energieberater.
  • Beratung: Ein Energieberater kann Sie bei der Zusammenstellung der Unterlagen und bei offenen Fragen unterstützen.

Für Nichtwohngebäude gelten besondere Regeln bei der Ausstellung von Energieausweisen. Hier kommen häufig komplexere Berechnungsmethoden zum Einsatz, da verschiedene Nutzungszonen wie Büros, Produktionsbereiche oder Lager unterschiedlich bewertet werden müssen. Wichtige Faktoren wie die Lüftung, die Kühlung und die Beleuchtung spielen eine größere Rolle als bei Wohngebäuden. In solchen Fällen ist es ratsam, einen spezialisierten Energieberater, der mit den spezifischen Anforderungen und Berechnungen für Nichtwohngebäude vertraut ist, hinzuzuziehen. Unsere Ausweise erfüllen selbstverständlich alle gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigen die Besonderheiten der jeweiligen Gebäudeart.

Natürlich können Sie Ihren Energieausweis ganz einfach online erstellen lassen. Es ist oft kostengünstiger und schneller. Schauen Sie sich unsere Angebote an und lassen Sie sich ganz unkompliziert Ihren Ausweis ausstellen.

Wir akzeptieren folgende Zahlungsmethoden:

  • Paypal
  • SEPA Überweisung
  • Amex
  • Mastercard
  • Visa
  • Klarna
  • Rechnung (nicht bei der ersten Bestellung)
  • Vorkasse

Es gibt bestimmte Fälle, in denen ein Energieausweis entweder nicht ausgestellt werden kann oder nicht erforderlich ist. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Keine Ausstellung möglich:

  • Unvollständige oder fehlende Unterlagen: Fehlen wichtige Dokumente wie Baupläne, Verbrauchsdaten oder Informationen zur Anlagentechnik, kann kein Energieausweis erstellt werden.
  • Unklare Nutzung des Gebäudes: Wenn die Nutzung des Gebäudes nicht eindeutig festgelegt oder wechselhaft ist, können die Berechnungen für den Energieausweis nicht korrekt durchgeführt werden.

Keine Ausstellung erforderlich:

  • Gebäude mit kleiner Nutzfläche: Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche sind von der Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises befreit.
  • Baudenkmäler und Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz: Für Denkmalschutzgebäude oder Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz ist kein Energieausweis erforderlich, wenn die Ausstellung die historische Substanz beeinträchtigen würde.
  • Gebäude, die nur selten genutzt werden: Ferienhäuser oder -wohnungen, die weniger als vier Monate jährlich genutzt werden oder einen geringen Energiebedarf haben, benötigen keinen Energieausweis.
  • Nicht klimatisierte Gebäude: Unbeheizte oder nicht klimatisierte Gebäude wie bestimmte Lagerhallen oder landwirtschaftliche Nutzgebäude sind von der Ausweispflicht ausgenommen.
  • Gebäude im Abriss: Für Gebäude, die abgerissen werden sollen, ist kein Energieausweis notwendig.
  • Bestimmte Industriegebäude: Industriegebäude und Werkstätten, bei denen der Energieverbrauch überwiegend durch Produktionsprozesse bedingt ist, können von der Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises befreit sein.

In der Regel reicht ein Energieausweis für das gesamte Gebäude aus. Hier finden Sie die wesentlichen Informationen im Überblick:

  • Der Energieausweis wird für das ganze Gebäude und nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt.
  • Bei Mehrfamilienhäusern gilt der Ausweis für das gesamte Gebäude.
  • Eigentümer von Eigentumswohnungen müssen beim Verkauf oder der Vermietung den Energieausweis des Gesamtgebäudes und nicht für ihre einzelne Wohnung vorlegen
  • In einigen Fällen wie etwa bei gemischt genutzten Gebäuden (Wohn- und Nichtwohnräume) sind möglicherweise zwei getrennte Ausweise erforderlich – einer für den Wohnbereich und einer für den Nichtwohnbereich.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war eine wichtige Regelung in Deutschland, die darauf abzielte, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Sie legte Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten und modernisierten Bestandsgebäuden wie Vorgaben zur Dämmung, Heiztechnik und Luftdichtheit fest. Diese Verordnung hatte einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen geleistet. Seit dem 1. November 2020 wurde die EnEV durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Es stellt umfassendere und aktualisierte Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden.

Es gibt keinen wesentlichen Unterschied zwischen einem Energiepass und einem Energieausweis. Beide Begriffe bezeichnen dasselbe Dokument, wobei der Begriff „Energieausweis“ der offizielle Begriff im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist. Der Begriff „Energiepass“ wird umgangssprachlich verwendet. Er hat jedoch die gleiche Bedeutung wie der Energieausweis und beschreibt das gleiche Dokument zur energetischen Bewertung von Gebäuden.

Den Energieausweis können Sie nicht selbst erstellen, außer wenn Sie die entsprechenden Qualifikationen haben. Nur Fachleute wie Architekten, Ingenieure oder zertifizierte Energieberater sind dazu berechtigt.

Eine direkte Verlängerung des Energieausweises ist nicht möglich, da dieser nur eine Gültigkeit von 10 Jahren hat. Nach Ablauf der 10 Jahre muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.

Allerdings können Sie einen neuen Energieausweis bei uns anfordern, auch wenn Ihr alter Ausweis bald abläuft. Senden Sie uns einfach die benötigten Unterlagen oder die Auftragsnummer des ursprünglichen Ausweises, und wir kümmern uns um die Neuausstellung für Sie.

Der Energieausweis macht die Energieeffizienz von Gebäuden vergleichbar und informiert potenzielle Käufer oder Mieter über den energetischen Zustand. Er muss bei Verkauf oder Neuvermietung vorgelegt werden, wobei die Anforderungen je nach Gebäudeart und -alter variieren können. Der Ausweis enthält:

  • Allgemeine Gebäudedaten: Typ, Baujahr, Standort, Nutzfläche
  • Energieeffizienzklasse: Einstufung von A++ bis H
  • Energiekennwerte: Heizwärmebedarf, Primärenergiebedarf, CO₂-Emissionen
  • Art des Energieausweises: Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
  • Informationen zur Heizungsanlage: Art der Heizung, Energieträger
  • Modernisierungsempfehlungen: Energetische Verbesserungsvorschläge
  • Gültigkeitsdauer: 10 Jahre
  • Ausstellerinformationen: Name und Qualifikation des Ausstellers

Die Prüfung der Energieausweise in Deutschland erfolgt in mehreren Schritten.Das sind:

  1. Zunächst führen die zuständigen Landesbehörden stichprobenartige Kontrollen der ausgestellten Energieausweise durch.
  2. Dabei wird in einem dreistufigen Prüfverfahren die Gültigkeit und Vollständigkeit des Energieausweises überprüft.
  3. Außerdem müssen Aussteller bestimmte Daten des Energieausweises an eine zentrale Registerstelle übermitteln, wo diese auf Plausibilität geprüft werden.
  4. Zusätzlich kann es vorkommen, dass die Prüfer weitere Unterlagen wie beispielsweise Planungsunterlagen oder Verbrauchsdaten anfordern, um die Richtigkeit des Energieausweises zu verifizieren.
  5. Nach Erhalt aller Unterlagen erstellen wir Ihren Energieausweis.
 

Ein Energieausweis muss bestimmten Personen bei Immobiliengeschäften vorgelegt werden. Dazu gehören:

  • Käufer: Bei einem Immobilienverkauf ist der Energieausweis für potenzielle Käufer erforderlich.
  • Mieter: Bei der Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses muss der Energieausweis dem potenziellen Mieter gezeigt werden.
  • Pächter: Auch bei einer Pachtvereinbarung ist die Vorlage des Energieausweises notwendig.

Es gibt jedoch Ausnahmen:

  • Bestandsmieter: Bestehende Mieter haben keinen Anspruch auf einen nachträglichen Energieausweis.
  • Langjährige Mietverhältnisse: Bei Mietverhältnissen, die seit 2006 bestehen, ist eine Vorlage nicht erforderlich.
  • Bestimmte Gebäudearten: Kleine Gebäude mit weniger als 50 m², Baudenkmäler und Ferienhäuser sind von der Ausweispflicht befreit.
  • Eigennutzung: Wenn Eigentümer ihre Immobilie selbst bewohnen und nicht vermieten oder verkaufen, ist ein Energieausweis nicht erforderlich.

Immobilienwerker Frankfurt am Main

Wir sind ein interdisziplinäres Team bestehend aus Architekten, Energieeffizienz-Experten (IEEE) und Bauingenieuren. Unser Ziel ist es, innovative Lösungen für den Immobiliensektor zu entwickeln. Dabei legen wir besonderen Wert auf höchste Qualität, erschwingliche Preise und exzellenten Kundenservice.

Unsere Zahlungsarten:

ServiceVerbrauchsausweisBedarfsausweisSanierungsfahrplanStandorteFrankfurt

Immobilienwerker Frankfurt
60312 Frankfurt am Main
Große Gallusstraße 16-18

UnternehmenRückruf anfordernKontaktÜber unsKarriereImpressumDatenschutzAGBBlog
© 2025 Immobilienwerker Frankfurt
Made with ❤️ by Immobilienwerker 

Wählen Sie den Anlass
Wählen Sie die Anzahl der Wohneinheiten
Wurde der Bauantrag nach dem 1.11.1977 gestellt?
Wurde das Gebäude nach Wärmeschutzstandard von 1977 gebaut oder saniert?
Die Kriterien sind erfüllt, wenn Ihr Gebäude:
1. Überwiegend Außenwände hat, die entweder aus 24 cm dickem Bimsstein, Porenbeton, Blocksteinen bestehen, 38 cm Kalksandstein mit mindestens 6 cm Dämmung oder zweischaliges Mauerwerk mit 8 cm Dämmung aufweisen.
2. Fenster aus Holz oder Kunststoff mit Doppel- oder Isolierverglasung besitzt.
3. Ein gedämmtes Dach hat, wobei die Dämmung entweder 18 cm auf den Sparren, 15 cm zwischen den Sparren oder 8 cm auf dem Dachboden beträgt.
4. Bei einem unbeheizten Keller eine 5,5 cm dicke Dämmung der Kellerdecke vorhanden ist (bei beheizten Kellern oder ohne Keller ist keine Dämmung erforderlich).
Sind Verbrauchswerte vorhanden?

Sie können zwischen beiden Ausweisarten wählen!

Wir empfehlen aufgrund der größeren Aussagekraft den Bedarfsausweis.

Verbrauchsausweis

69,90 €

inkl. MwSt.

Daten eingeben, Bilder hochladen, Ausdrucken, Fertig.

  • Erfassung in 5-7 Minuten
  • Verfügbar in 48 Stunden (Mo. – Fr.)
  • Top Support bei jedem Schritt
  • Verbesserungsmaßnahmen Liste
  • Rechtsgültig nach GEG
  • 10 Jahre Gültigkeit

Jetzt beantragen

Bedarfsausweis

119,90 €

inkl. MwSt.

Daten eingeben, Bilder hochladen, Ausdrucken, Fertig.

  • Erfassung in 6-10 Minuten
  • Verfügbar in 48 Stunden (Mo. – Fr.)
  • Top Support bei jedem Schritt
  • Verbesserungsmaßnahmen Liste
  • Rechtsgültig nach GEG
  • 10 Jahre Gültigkeit

Jetzt beantragen

Sie müssen einen Bedarfsausweis wählen

Für alle die es eilig haben, gibt es auch noch eine Express Version, bei der die Auslieferung noch am selben Tag passiert.

Bedarfsausweis

119,90 €

inkl. MwSt.

Daten eingeben, Bilder hochladen, Ausdrucken, Fertig.

  • Erfassung in 6-10 Minuten
  • Verfügbar in 48 Stunden (Mo. – Fr.)
  • Top Support bei jedem Schritt
  • Verbesserungsmaßnahmen Liste
  • Rechtsgültig nach GEG
  • 10 Jahre Gültigkeit und 100% rechtssicher

Jetzt beantragen

Express Option

159,89 €

inkl. MwSt.

Auslieferung noch am selben Tag der Bestellung

  • Direkte Bearbeitung
  • Auslieferung in unter 8 Stunden (*bis 21 Uhr)
  • Spezielle Zusatzoptionen
  • Support bei jedem Schritt
  • Rechtsgültig nach GEG
  • 10 Jahre Gültigkeit

Optional

Quiz neu starten
  • Home
  • Über Uns
  • Leistungen
    • Sanierungsfahrplan
    • Förderservice
    • KfW Effizenzhaus
    • Wärmebrückennachweis
    • Energieausweis
      • Verbrauchsausweis
      • Bedarfsausweis
  • Referenzen
  • Kontakt