Rechtssicher: Energieausweis für Ferienhäuser beantragen

Veröffentlicht am: 19. Mai 2025
Letztes Update: 13. Mai 2025
Team IW
Autor: Team IW

Als Eigentümer einer Ferienimmobilie stehen Sie vor verschiedenen gesetzlichen Anforderungen – eine davon ist der Energieausweis. Dieses wichtige Dokument gibt Auskunft über die Energieeffizienz Ihres Ferienhauses und ist bei Vermietung oder Verkauf oft verpflichtend.

Der Energieausweis für Ihr Ferienhaus ist nicht nur ein gesetzlich gefordertes Papier, sondern liefert auch wertvolle Informationen zum Energieverbrauch Ihrer Immobilie. Seit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gelten klare Regeln, wann Sie als Eigentümer einen solchen Ausweis benötigen und welche Art für Ihr Objekt die richtige ist.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Energieausweise sind bei Vermietung oder Verkauf von Ferienhäusern gesetzlich vorgeschrieben, außer bei Nutzung unter vier Monaten jährlich oder wenn der Energieverbrauch unter 25% des ganzjährigen Verbrauchs liegt.
  • Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den günstigeren Verbrauchsausweis (basierend auf tatsächlichem Verbrauch der letzten drei Jahre) und den umfangreicheren Bedarfsausweis (berechnet aus Gebäudedaten wie Dämmung und Heizung).
  • Die Ausweise müssen von zertifizierten Fachleuten (Energieberater, Architekten, Bauingenieure) ausgestellt werden und sind zehn Jahre gültig.
  • Die Kosten liegen zwischen 50-100€ für einen Verbrauchsausweis und 100-500€ für einen Bedarfsausweis.
  • Bei Nichtvorlage drohen Bußgelder bis zu 15.000€, während ein guter Energieausweis den Immobilienwert steigern und als Marketinginstrument für umweltbewusste Gäste dienen kann.

Warum ein Energieausweis für Ihr Ferienhaus?

Sie besitzen ein Ferienhaus und fragen sich, ob Sie einen Energieausweis benötigen? Die Antwort ist in den meisten Fällen klar: Ja! Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetischen Eigenschaften Ihres Gebäudes und macht den Energieverbrauch transparent. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchten.

Für Käufer oder Mieter bietet der Energieausweis wertvolle Informationen zur Energieeffizienz des Ferienhauses. Sie können dadurch besser einschätzen, welche Energiekosten auf sie zukommen. Ein guter Energieausweis kann sogar den Wert Ihrer Immobilie steigern! Wer möchte nicht in ein energieeffizientes Haus investieren, das langfristig Kosten spart?

Wir erleben immer wieder, dass Ferienhausbesitzer das Thema Energieausweis unterschätzen. Letztens hatte ich einen Kunden aus der Region Franken, der sein Ferienhaus verkaufen wollte und völlig überrascht war, als der Makler nach dem Energieausweis fragte. Die fehlende Transparenz über die Energieeffizienz hätte fast den Verkauf verzögert!

Neben der gesetzlichen Pflicht ist der Energieausweis auch ein tolles Marketinginstrument. Umweltbewusste Gäste achten zunehmend auf die Nachhaltigkeit ihrer Unterkunft. Mit einem energieeffizienten Ferienhaus können Sie diese Zielgruppe gezielt ansprechen.

Energieausweis-Pflicht für Ferienhaus und Ferienwohnung

Die Energieausweis-Pflicht basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Grundsätzlich gilt: Wer eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchte, muss einen Energieausweis vorzulegen. Dies betrifft auch Ferienhäuser und Ferienwohnungen!

Vermieter von Ferienwohnungen müssen bei Neuvermietung oder beim Verkauf den Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorlegen. Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises dient der Transparenz und dem Verbraucherschutz. Potenzielle Mieter oder Käufer haben so die Möglichkeit, die Energieeffizienz verschiedener Objekte zu vergleichen.

Ignorieren Sie diese Vorschrift nicht! Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben des GEG drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Das ist doch eine Menge Geld, das Sie sicher lieber in die Modernisierung Ihres Ferienhauses investieren würden, oder?

Wann besteht die Energieausweis-Pflicht?

Die Energieausweis-Pflicht für Ihr Ferienhaus greift in folgenden Situationen:

  • Wenn Sie Ihr Ferienhaus verkaufen oder neu vermieten
  • Wenn Sie Ihre Ferienwohnung insgesamt länger als vier Monate im Jahr vermieten
  • Wenn der Energieverbrauch mehr als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt

Besonders wichtig: Falls Sie Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung über das Jahr hinweg regelmäßig vermieten, ist der Energieausweis verpflichtend. Die gesetzliche Pflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um gewerbliche oder private Vermietung handelt.

Der Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig. Nach Ablauf dieser Zeit müssen Sie einen neuen ausstellen lassen. Haben Sie umfangreiche energetische Sanierungen durchgeführt? Dann kann es sinnvoll sein, schon früher einen neuen Energieausweis zu beantragen, um die verbesserte Energieeffizienz zu dokumentieren.

Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht

Es gibt einige Fälle, in denen Sie keinen Energieausweis für Ihr Ferienhaus benötigen:

Wenn Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus weniger als vier Monate im Jahr genutzt wird, sind Sie möglicherweise von der Pflicht ausgenommen. Dies gilt allerdings nur, wenn der Energieverbrauch weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt.

Kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50m² müssen ebenfalls keinen Energieausweis haben. Auch denkmalgeschützte Immobilien genießen unter bestimmten Umständen Ausnahmen.

Ein interessanter Fall aus meiner Beratungspraxis: Ein Kunde besitzt ein winziges Ferienhaus an der Ostsee, das er nur im Sommer für sechs Wochen vermietet. Da es kaum beheizt wird und der Energieverbrauch minimal ist, mussten wir keinen Energieausweis ausstellen. Der Einzelfall wurde als befristete Wohnungsnutzung eingestuft.

Gebäude, die temporär genutzt werden und eine Lebensdauer von weniger als zwei Jahren haben, benötigen ebenfalls keinen Energieausweis. Dies betrifft jedoch selten klassische Ferienhäuser.

Zwei Arten von Energieausweisen für Ferienhäuser

Für Ferienhäuser gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Die Wahl des richtigen Ausweises hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er spiegelt also das reale Nutzungsverhalten wider. Für die Erstellung werden die Heizkostenabrechnungen der vergangenen Jahre als Datengrundlage herangezogen.

Vorteile des Verbrauchsausweises:

  • Kostengünstiger (ca. 50-100 Euro)
  • Schneller zu erstellen
  • Basiert auf realen Verbrauchsdaten

Wichtig zu wissen: Der Verbrauchsausweis kann durch ungewöhnliche Nutzergewohnheiten verfälscht sein. Wenn Ihr Ferienhaus z.B. nur sporadisch genutzt wird oder die Gäste sehr unterschiedliche Heizgewohnheiten haben, kann dies die Aussagekraft beeinträchtigen.

Die Online-Erstellung von Verbrauchsausweisen ist mittlerweile möglich, wenn Sie alle nötigen Daten zur Hand haben. Allerdings rate ich dazu, einen qualifizierten Energieberater hinzuzuziehen, der die Werte korrekt interpretieren kann.

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis basiert auf einer detaillierten Analyse des Gebäudes und seiner baulichen Eigenschaften. Er berechnet den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten.

Für die Erstellung eines Bedarfsausweises werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:

  • Dämmung der Außenwände
  • Qualität der Fenster
  • Effizienz der Heizungsanlage
  • Wärmebrücken im Gebäude
  • Luftdichtheit und Isolationsqualität

Ein Bedarfsausweis erfordert eine Gebäudeanalyse durch Fachpersonal, meist einen qualifizierten Energieberater. Er ist aufwendiger in der Erstellung, bietet aber genauere Informationen über die tatsächliche Energieeffizienz Ihres Ferienhauses.

Unterschiede der beiden Energieausweis-Arten

Die Unterschiede zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis sind entscheidend für Ihre Wahl:

KriteriumVerbrauchsausweisBedarfsausweis
DatengrundlageTatsächlicher EnergieverbrauchBerechneter Energiebedarf
Kosten50-100€100-500€
ErstellungsaufwandGeringHoch
AussagekraftNutzungsabhängigObjektiv

Der Bedarfsausweis ist besonders für ältere Gebäude ohne aktuelle Verbrauchsdaten empfohlen. Er gibt detaillierte Auskünfte über die energetischen Schwachstellen Ihres Ferienhauses und bietet konkretere Modernisierungsempfehlungen.

Für neuere Wohngebäude (ab 1977) ist der Verbrauchsausweis oft ausreichend. Er spiegelt das reale Nutzerverhalten wider und ist kostengünstiger in der Erstellung.

Eine Kombination aus Verbrauchs- und Bedarfsdaten würde die Aussagekraft erhöhen, ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. In manchen Fällen kann es dennoch sinnvoll sein, beide Ausweise zu haben.

So beantragen Sie den Energieausweis für Ihr Ferienhaus

Die Beantragung eines Energieausweises für Ihr Ferienhaus ist gar nicht so kompliziert, wie viele befürchten. Hier erkläre ich Ihnen, wie Sie dabei am besten vorgehen.

Zunächst müssen Sie entscheiden, welche Art von Energieausweis Sie benötigen – Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Diese Entscheidung hängt vom Alter Ihres Gebäudes und den verfügbaren Verbrauchsdaten ab.

Für die Erstellung eines Energieausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Baupläne des Ferienhauses (falls vorhanden)
  • Informationen zur Heizungsanlage
  • Bei Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre
  • Details zur Warmwasserbereitung
  • Informationen über bereits durchgeführte energetische Sanierungen

Ein typischer Fehler ist, dass Eigentümer versuchen, den Energieausweis selbst auszustellen. Das geht nicht! Energieausweise müssen von qualifizierten Experten ausgestellt werden.

Qualifizierte Aussteller finden

Nur zertifizierte Fachleute dürfen einen Energieausweis ausstellen. Dazu gehören:

  • Architekten und Bauingenieure
  • Zertifizierte Energieberater
  • Handwerksmeister bestimmter Fachrichtungen
  • Techniker mit entsprechender Ausbildung

Diese Spezialisten verfügen über die notwendige Fachkenntnis, um Ihren Energieausweis korrekt auszustellen. Die Qualifikation ist wichtig, denn falsche Angaben im Energieausweis können strafbar sein!

Wo finden Sie qualifizierte Aussteller? Schauen Sie auf der Website der Deutschen Energie-Agentur (dena) oder der Verbraucherzentrale. Dort gibt es Datenbanken mit zertifizierten Energieberatern. Auch lokale Handwerkskammern können Ihnen weiterhelfen.

Holen Sie mehrere Angebote ein! Die Preise können stark variieren, und manchmal gibt’s sogar regionale Fördermöglichkeiten für die Erstellung eines Energieausweises.

Kosten und Gültigkeit des Energieausweises

Die Kosten für einen Energieausweis hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Ein Verbrauchsausweis kostet zwischen 50 und 100 Euro
  • Für einen Bedarfsausweis müssen Sie mit 100 bis 500 Euro rechnen
  • Bei schwer zugänglichen oder komplexen Gebäuden können zusätzliche Kosten entstehen

Der Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig. Danach müssen Sie einen neuen Energieausweis ausstellen lassen. Bei grundlegenden energetischen Sanierungen ist es sinnvoll, schon früher einen neuen Ausweis zu beantragen.

Denken Sie daran: Die Kosten für den Energieausweis können als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden, wenn Sie Ihr Ferienhaus vermieten. Das ist doch ein netter Bonus, oder?

Die Erstellung eines Energieausweises dauert in der Regel zwischen einer und vier Wochen. Planen Sie also rechtzeitig, besonders wenn Sie Ihr Ferienhaus zeitnah vermieten oder verkaufen möchten!

Wissenswertes zum Energiebedarf und GEG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet seit 2020 die rechtliche Grundlage für Energieausweise. Es vereint das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem einzigen Gesetz.

Das GEG regelt, welche energetischen Anforderungen Neubauten und Bestandsgebäude erfüllen müssen. Für Ferienhäuser gelten dabei grundsätzlich dieselben Vorgaben des GEG wie für normale Wohngebäude – es sei denn, sie fallen unter die genannten Ausnahmen.

Ein wichtiger Punkt im GEG: Bei Immobilienanzeigen müssen die Energieeffizienzklassen angegeben werden. Diese reichen von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient). So können potenzielle Mieter oder Käufer die Energieeffizienz verschiedener Objekte leichter vergleichen.

Was viele nicht wissen: Die gesetzlichen Änderungen im GEG 2024 verschärfen die Anforderungen an Energieausweise. Es lohnt sich also, jetzt schon an die Zukunft zu denken!

Energieeffizienz Ihres Gebäudes verbessern

Die Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Ferienhauses lohnt sich mehrfach: Sie sparen Energiekosten, erhöhen den Wert Ihrer Immobilie und tun etwas für die Umwelt.

Hier einige effektive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz:

  1. Dämmung verbessern (Dach, Fassade, Kellerdecke)
  2. Fenster erneuern (Dreifachverglasung)
  3. Moderne Heizungstechnik installieren
  4. Erneuerbare Energien nutzen (Solaranlagen, Wärmepumpen)
  5. Energieeffiziente Klimatechnik einbauen

Mein Praxistipp: Beginnen Sie mit einer professionellen Energieberatung. Ein Energieberater analysiert die energetischen Schwachstellen Ihres Ferienhauses und erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan.

Die Kosten für energetische Sanierungen können erheblich sein. Aber es gibt zahlreiche Förderprogramme! Informieren Sie sich bei der KfW-Bank oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über aktuelle Fördermöglichkeiten.

Eine meiner Kundinnen hat ihr Ferienhaus an der Nordsee komplett energetisch saniert – mit Wärmepumpe, Photovoltaik und neuer Dämmung. Die Investition war beträchtlich, aber die Energiekosten sind um 70% gesunken! Zudem konnte sie den Mietpreis erhöhen, da umweltbewusste Gäste bereit sind, für ein energieeffizientes Ferienhaus mehr zu bezahlen.

Tipps zur Energieeinsparung im Ferienhaus

Neben großen Sanierungsmaßnahmen gibt es auch einfache Wege, den Energieverbrauch in Ihrem Ferienhaus zu senken:

  • Programmierbare Thermostate einsetzen, die die Temperatur automatisch regulieren
  • Energiesparende LED-Beleuchtung installieren
  • Wassersparende Armaturen einbauen
  • Elektrogeräte mit hoher Energieeffizienzklasse verwenden
  • Gäste über energiesparendes Verhalten informieren

Besonders clever: Smarte Heimsysteme, die Sie aus der Ferne steuern können. So lässt sich die Heizung kurz vor Ankunft neuer Gäste hochfahren, ohne dass sie dauerhaft laufen muss.

Wir hatten einen Fall, wo ein Ferienhausbesitzer in Bayern allein durch den Austausch der alten Nachtspeicherheizung gegen eine moderne Infrarotheizung seinen Energieverbrauch halbiert hat! Die Kosten hatte er nach nur zwei Jahren wieder drin.

Achten Sie auch auf den sommerlichen Wärmeschutz, der im Energieausweis bewertet wird. Außenliegende Beschattungssysteme können helfen, das Ferienhaus im Sommer kühl zu halten, ohne energieintensive Kühlung einsetzen zu müssen.

Denken Sie daran: Ein energieeffizientes Ferienhaus ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern auch wirtschaftlicher. Die Nebenkostenpauschalen können genauer kalkuliert werden, und Sie müssen weniger für Energie ausgeben. Das schont Ihren Geldbeutel und die Umwelt gleichermaßen!

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