Finanzierungsvoraussetzung: Energieausweis für Ihre Immobilie

Veröffentlicht am: 21. Mai 2025
Letztes Update: 13. Mai 2025
Team IW
Autor: Team IW

Die Anforderungen an Immobilienbesitzer werden immer strenger – besonders wenn es um Finanzierungen geht. Immer mehr Banken fordern bei der Beantragung von Immobilienkrediten einen Energieausweis als Pflichtdokument. Dieser Nachweis ist nicht nur für die Bewertung der Immobilie entscheidend, sondern beeinflusst auch direkt die Kreditkonditionen und Zinssätze.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Vorgaben für Banken verschärft, wodurch Energieeffizienz zu einem wesentlichen Kriterium bei der Immobilienfinanzierung geworden ist. Nicht nur der aktuelle Energieverbrauch spielt dabei eine Rolle, sondern auch die Energieeffizienzklasse und mögliche Potenziale für energetische Sanierungen. Der European Green Deal und das Gebäudeenergiegesetz verstärken diese Entwicklung zusätzlich und machen Nachhaltigkeit zu einem zentralen Faktor bei der Kreditvergabe.

factDas Wichtigste auf einen Blick

  • Banken verlangen seit 2025 den Energieausweis als Pflichtunterlage für Immobilienfinanzierungen, basierend auf EU-Vorgaben im Rahmen des Green Deals.
  • Kreditkonditionen werden zunehmend durch die Energieeffizienz beeinflusst – energieeffiziente Immobilien erhalten oft Zinsvorteile, während für Gebäude mit schlechten Effizienzklassen (G/H) Aufschläge drohen.
  • Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der günstigere Verbrauchsausweis (50-100€ für Einfamilienhäuser) und der umfassendere Bedarfsausweis, der für ältere Gebäude (vor 1977) mit bis zu 4 Wohneinheiten verpflichtend ist.
  • Bei Verkauf und Vermietung ist die Vorlage des Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben; Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000€ geahndet werden.
  • Energetische Sanierungen können durch staatliche Förderprogramme wie den NRW.BANK Effizienzkredit unterstützt werden und verbessern sowohl Immobilienwert als auch Kreditkonditionen.

Banken verlangen Energieausweis für Baufinanzierung

Wenn Sie heute einen Immobilienkredit beantragen, werden Sie mit einer neuen Realität konfrontiert: Ihre Bank wird einen Energieausweis anfordern. Das ist keine Schikane, sondern Teil eines größeren Wandels im Finanzsektor. Banken wie die Volksbank nehmen auf die Anfrage zum Energieausweis direkten Bezug und bestätigen, dass dieser für die Bewertung der Immobilie mittlerweile unverzichtbar ist.

Hab letztens selbst erlebt, wie ein Kollege überrascht war, als die Bank für seine Baufinanzierung plötzlich nach dem Energieausweis fragte. „Hätt‘ ich das früher gewusst,“ meinte er kopfschüttelnd, „hätt ich den gleich mit den anderen Unterlagen vorbereitet.“

Der Green Deal der Europäischen Kommission und neue europäische und nationale Vorschriften zwingen Kreditinstitute, die Energieeffizienz von Immobilien zu berücksichtigen. Diese Entwicklung wird sich in Zukunft noch verstärken – künftig werden Nachhaltigkeitskriterien umfänglich in den Finanzierungsprozess hineingreifen und perspektivisch auch Auswirkungen auf den Kreditzins nehmen.

Bedeutung des Energieausweises für Wohngebäude

Der Energieausweis für Wohngebäude ist mehr als ein einfaches Dokument – er gibt Auskunft über den energetischen Zustand der Immobilie und zeigt auf einen Blick, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Dabei enthält der Energieausweis Angaben zum Energiebedarf der Immobilie oder dem tatsächlichen Energieverbrauch pro Quadratmeter.

Diese Informationen sind für Banken besonders wertvoll geworden. Warum? Weil sie damit die langfristigen Betriebskosten und den Werterhalt einer Immobilie besser einschätzen können. Ein ineffizientes Gebäude bedeutet höhere Heizkosten, potenzielle Wertverluste und möglicherweise teure Sanierungspflichten in der Zukunft.

Besonders wichtig: Der Energieausweis gibt zwei wesentliche Werte an:

  • Den Endenergiebedarf (die tatsächlich benötigte Energie)
  • Den Primärenergiebedarf (inklusive Energieaufwand für Gewinnung, Transport und Umwandlung)

Bei älteren Gebäuden stellen Banken oft fest, dass die Energieeffizienzklasse eher im mittleren bis unteren Bereich liegt. Das kann bedeuten, dass teure energetische Sanierungen anstehen – ein Risikofaktor, den die Bank in ihrer Kreditentscheidung berücksichtigen muss.

Energieausweis vorlegen: Pflicht für Kreditnehmer

Bei der Kreditvergabe für Immobilien müssen Sie als Kreditnehmer einen gültigen Energieausweis vorlegen. Diese Pflicht zur Vorlage gilt mittlerweile bei praktisch allen Banken. Die Antwort der Volksbank gegenüber Anfragenden lässt daran keinen Zweifel: „Aufgrund neuer europäischer und nationaler Vorschriften sind wir angehalten, bestimmte Angaben aus dem Energieausweis in unsere Unterlagen aufzunehmen.“

Spätestens bei der Besichtigung sollten Sie den Energieausweis parat haben. Die Einreichung eines Energieausweises ist dabei nicht nur eine formale Anforderung – die darin enthaltenen Daten fließen konkret in die Kreditentscheidung ein.

Falls Sie sich fragen, wann Sie den Energieausweis vorlegen müssen: In der Regel wird dieser in der Checkliste der Unterlagen für die Finanzierung aufgeführt. Banken sind angehalten, diese Informationen frühzeitig zu erfassen, um sie in ihre Risikobewertung einfließen zu lassen.

Energieeffizienz beeinflusst Kreditkonditionen

Faktoren wie die Energieeffizienz einer Immobilie haben heute direkte Auswirkungen auf die Konditionen Ihres Kredits. Viele Banken bieten mittlerweile günstigere Zinsen für energetisch gut bewertete Gebäude an. Die Logik dahinter? Eine energieeffiziente Immobilie behält langfristig eher ihren Wert und verursacht geringere Betriebskosten.

Kreditinstitute mit mehr als 500 Mitarbeitern sind besonders stark in der Pflicht, die Energieeffizienz bei der Kreditvergabe zu berücksichtigen. Sie müssen sogar regelmäßig über die sogenannte Green Asset Ratio berichten – ein Maß dafür, wie nachhaltig ihre Kreditportfolios sind.

Für Sie als Immobilieneigentümer bedeutet das: Die Energieeffizienz Ihrer Immobilie kann bares Geld wert sein!

EnergieeffizienzklasseMögliche ZinsvorteileLangfristige Auswirkungen
A+ bis BBis zu 0,3% günstigere ZinsenHöhere Beleihungswerte möglich
C bis EStandard-KonditionenEventuell Sanierungsplan erforderlich
F bis HMögliche ZinsaufschlägeEingeschränkte Kreditvergabe

Arten von Energieausweisen und ihre Anwendung

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die Sie der Bank vorlegen können: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide haben ihre Vor- und Nachteile, und je nach Situation ist der eine oder andere die bessere Wahl.

Oft werde ich gefragt, welcher Ausweis denn nun „besser“ sei. Ganz ehrlich? Das kommt drauf an! Für Banken ist der Bedarfsausweis aussagekräftiger, weil er vom individuellen Nutzerverhalten unabhängig ist. Aber für viele Gebäude reicht auch der günstigere Verbrauchsausweis völlig aus.

Manche Immobilienbesitzer scheuen die Kosten für den bedarfsorientierten Energieausweis – verständlich, aufgrund des geringeren Aufwands bei der Datenerhebung ist der Verbrauchsausweis günstiger. Doch manchmal haben Sie keine Wahl, welchen Ausweis Sie erstellen lassen.

Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten Jahre. Für seine Erstellung werden Heizkosten- und Verbrauchsabrechnungen aus drei aufeinanderfolgenden Zeiträumen benötigt, die höchstens 18 Monate zurückliegen dürfen.

Vorteile des Verbrauchsausweises:

  • Kostengünstiger (etwa 50-100 Euro für ein Einfamilienhaus)
  • Schnellere Erstellung
  • Zeigt den realen Energieverbrauch

Der Bedarfsausweis hingegen ermittelt den theoretischen Energiebedarf basierend auf baulichen Eigenschaften wie Dämmung, Fenster und Heizungsanlage. Er ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten und daher für die Bank oft aussagekräftiger.

Vorteile des Bedarfsausweises:

  • Berücksichtigt bauliche Aspekte unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Liefert detailliertere Angaben zum Gebäude
  • Enthält konkretere Modernisierungsempfehlungen

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist zwar teurer in der Erstellung, gibt aber ein genaueres Bild des energetischen Zustands der Immobilie. Für die Banken sind diese Informationen oft wertvoller, weil sie eine objektive Grundlage für die Bewertung bilden.

Einsatzgebiete je nach Gebäudetyp und Baujahr

Welchen Energieausweis Sie erstellen lassen müssen, hängt vom Baujahr und der Art Ihres Gebäudes ab. Bei Wohngebäuden mit höchstens vier Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut wurden, ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis Pflicht.

Für neuere Gebäude oder bei mehr Wohneinheiten haben Sie meist die Wahl zwischen beiden Varianten. Allerdings gibt es Ausnahmen: Kleine Gebäude unter 50 Quadratmetern benötigen gar keinen Energieausweis, ebenso wie denkmalgeschützte Immobilien.

Die Banken achten besonders auf folgende Faktoren:

  1. Baujahr des Gebäudes
  2. Durchgeführte energetische Sanierungen
  3. Art des Heizsystems
  4. Dämmung von Dach und Fassade
  5. Qualität der Fenster

Bei einem Haus oder einer Wohnung mit gutem energetischem Zustand können Sie mit besseren Kreditkonditionen rechnen. Immobilien mit schlechter Energiebilanz müssen hingegen mit Aufschlägen rechnen.

Energieeffizienzklassen und Energieverbrauch verstehen

Die Energieeffizienzklassen sind das Herzstück des Energieausweises. Sie reichen von A+ (höchste Effizienz) bis H (niedrigste Effizienz) und geben auf einen Blick Auskunft über die Energieeffizienz der Immobilie. Diese Klassifizierung ist für Banken inzwischen ein entscheidendes Kriterium bei der Bewertung von Immobilien.

Denken Sie an die farbige Skala, die Sie vielleicht von Elektrogeräten kennen – ähnlich funktioniert es beim Gebäude. Für die Baufinanzierung wird die Einstufung immer wichtiger. Als ich vor kurzem mit einem Finanzierungsberater sprach, meinte er: „Eine Immobilie mit Klasse C finanzieren wir noch problemlos, bei F wird’s schon schwieriger.“

Bedeutung der Effizienzklassen für Gebäude

Die Energieeffizienzklassen sind mehr als bunte Buchstaben – sie spiegeln den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes wider. Je besser die Klasse, desto geringer sind in der Regel die Energiekosten und desto höher ist meist der Immobilienwert.

Für Banken sind die Effizienzklassen ein wichtiger Indikator für:

  • Die zukünftige Wertentwicklung der Immobilie
  • Potenzielle Sanierungskosten
  • Langfristige Belastungen für den Kreditnehmer

Wichtig zu wissen: Die Energieauswirkung wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²·a) gemessen. Ein energieeffizientes Gebäude verbraucht weniger als 50 kWh/m²·a, während ineffiziente Gebäude über 250 kWh/m²·a liegen können.

Die Bankenaufsicht und EU-Kommission fordern zunehmend, dass Kreditinstitute diese Informationen in ihre Risikoanalysen einbeziehen. Das erklärt, warum immer mehr Banken den Energieausweis bei der Baufinanzierung verlangen.

Einfluss von Dämmung und Heizungssystemen

Die Energieeffizienzklasse wird maßgeblich durch zwei Faktoren bestimmt: die Qualität der Dämmung und das verwendete Heizungssystem. Eine gute Dämmung reduziert den Wärmeverlust erheblich, während moderne Heizungssysteme wie Wärmepumpen den Energieverbrauch senken.

Der Energieausweis enthält Angaben zu:

  • Wärmedämmstandard von Wänden, Dach und Fenstern
  • Art der Heizungsanlage und Warmwasserbereitung
  • Verwendeten Energieträgern
  • Einsatz erneuerbarer Energien

Besonders bei älteren Gebäuden zeigt sich oft Verbesserungspotenzial. Eine nachträgliche Dämmung oder der Austausch einer veralteten Heizungsanlage kann die Energieeffizienzklasse deutlich verbessern – und damit auch die Finanzierungsbedingungen bei der Bank.

Moderne Banken berücksichtigen diese Faktoren inzwischen aktiv in ihren Kreditentscheidungen. Sie wissen: Eine energieeffiziente Immobilie bedeutet langfristig geringere Kosten für den Eigentümer und ein geringeres Risiko für die Bank.

Rechtliche Verpflichtungen bei Verkauf und Vermietung

Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie müssen Sie einen Energieausweis vorlegen – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese Pflicht besteht spätestens bei der Besichtigung durch potenzielle Käufer oder Mieter. Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz der Immobilie und schafft Transparenz auf dem Immobilienmarkt.

Ich habe mal erlebt, wie ein Verkäufer den Energieausweis „vergessen“ hatte und dann ganz überrascht tat, als der Käufer danach fragte. Keine gute Idee! Die rechtlichen Konsequenzen können heftig sein, und das Vertrauen ist erstmal weg.

Energieausweis vorlegen: Ihre Pflichten

Als Immobilienbesitzer müssen Sie bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzeigen. In Immobilienanzeigen sind Sie sogar verpflichtet, bestimmte Angaben aus dem Energieausweis zu veröffentlichen, darunter die Energieeffizienzklasse.

Der Energieausweis muss beim Verkauf auch Teil des Kaufvertrags werden. Der neue Eigentümer erhält das Original oder eine Kopie. Diese Vorlagepflicht gilt für fast alle Gebäudetypen mit wenigen Ausnahmen, wie Gebäude unter 50 Quadratmetern oder denkmalgeschützte Objekte.

Bei der Vermietung gelten dieselben Regeln: Der Energieausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden, und die relevanten Angaben müssen bereits in der Anzeige erscheinen. Viele Vermieter unterschätzen diese Pflicht – doch die Kontrollen werden zunehmend strenger.

Die Volksbank betont in ihrer Antwort auf entsprechende Anfragen, dass diese gesetzlichen Verpflichtungen für jede Art der Immobilienübertragung gelten. Daher ist es ratsam, rechtzeitig einen Energieausweis erstellen zu lassen.

Bußgelder bei Verstößen gegen die Energieeinsparverordnung

Wer keinen Energieausweis vorlegt oder falsche Angaben macht, riskiert empfindliche Bußgelder. Die Energieeinsparverordnung sieht bei Verstößen Strafen von bis zu 15.000 Euro vor. Die Kontrolle erfolgt durch lokale Behörden, die stichprobenartig überprüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Häufige Verstöße sind:

  • Fehlende Angaben in Immobilienanzeigen
  • Kein Energieausweis bei Besichtigungen
  • Überholte oder ungültige Energieausweise
  • Falsche Angaben im Energieausweis

Die Bußgelder sind keine Bagatelle: Für einen fehlenden Energieausweis können bis zu 10.000 Euro fällig werden. Bei falschen Angaben drohen sogar bis zu 15.000 Euro Strafe. Diese Sanktionen betreffen sowohl private Verkäufer und Vermieter als auch gewerbliche Immobilienanbieter.

Banken müssen sich ebenfalls an diese Regeln halten, wenn sie Immobilien aus Zwangsversteigerungen oder aus ihrem Bestand veräußern. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fordert Banken zunehmend auf, die energetischen Daten ihrer finanzierten Immobilien systematisch zu erfassen.

Folgen fehlender Energieausweise für Immobilienbesitzer

Wenn Sie keinen Energieausweis für Ihre Immobilie haben, kann das weitreichende Konsequenzen haben. Neben den bereits erwähnten Bußgeldern erschwert ein fehlender Ausweis die Finanzierung erheblich. Viele Banken verweigern mittlerweile Kredite ohne entsprechende Nachweise zum energetischen Zustand des Gebäudes.

War neulich bei ’ner Beratung in der Bank und hab‘ gefragt, ob man den Energieausweis nicht später nachreichen könnte. Die Antwort war eindeutig: „Ohne Energieausweis können wir den Kreditantrag nicht vollständig bearbeiten.“ Das zeigt, wie ernst die Sache inzwischen ist.

Rechtliche Konsequenzen und finanzielle Risiken

Ein fehlender Energieausweis hat heute konkrete finanzielle Auswirkungen. Banken sind angehalten, die Energieeffizienz einer Immobilie in ihre Risikobewertung einzubeziehen. Ohne diese Informationen werden Kreditanträge oft zurückgestellt oder abgelehnt.

Die BaFin fordert Banken auf, Klimarisiken systematisch zu erfassen. Ein Teil dieser Anforderung ist die Dokumentation des energetischen Zustands finanzierter Immobilien. Bei fehlenden Energieausweisen können Banken die Risiken nicht adäquat bewerten – ein Problem, das direkt auf Sie als Kreditnehmer zurückfällt.

Zusätzliche Risiken entstehen bei:

  • Anschlussfinanzierungen (höhere Zinsen möglich)
  • Immobilienbewertungen (Abschläge bei fehlenden Nachweisen)
  • Verkaufsvorhaben (längere Vermarktungsdauer)
  • Vermietung (geringere Mieteinnahmen)

Die Volksbank gegenüber Anfragenden betont: „Aufgrund der neuen europäischen und nationalen Vorschriften sind wir verpflichtet, die Energieeffizienz von Immobilien zu berücksichtigen.“ Diese Aussage zeigt, dass Banken nicht aus eigenem Antrieb handeln, sondern regulatorischen Anforderungen folgen.

Besonders problematisch wird es bei wichtigen Finanzierungsentscheidungen wie Prolongationen oder Anschlussfinanzierungen. Hier kann ein fehlender Energieausweis zu deutlich schlechteren Konditionen oder sogar zur Ablehnung führen.

Modernisierung zur Steigerung der Energieeffizienz

Eine energetische Sanierung kann die Energieeffizienzklasse Ihrer Immobilie deutlich verbessern. Das wirkt sich nicht nur positiv auf den Wert des Gebäudes aus, sondern kann auch bessere Kreditkonditionen bedeuten. Viele Banken bieten spezielle Finanzierungsmodelle für energetische Modernisierungen an.

Hab letztens mit ’nem Bauingenieur gesprochen, der meinte: „Die meisten Häuser aus den 70ern und 80ern haben enormes Einsparpotenzial. Oft kann man mit gezielten Maßnahmen zwei oder sogar drei Effizienzklassen aufsteigen.“ Das macht sich dann natürlich auch bei der Finanzierung bemerkbar.

Energetische Sanierung und Fördermöglichkeiten

Eine energetische Sanierung umfasst Maßnahmen wie die Dämmung von Fassade und Dach, den Austausch alter Fenster oder die Installation moderner Heizsysteme. Diese Investitionen können durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden.

Gängige Förderungen für energetische Sanierungen:

  • KfW-Förderprogramme mit zinsgünstigen Darlehen
  • Zuschüsse für den Heizungstausch
  • Steuerliche Absetzbarkeit energetischer Maßnahmen
  • Regionale Förderprogramme der Bundesländer

Der Energieausweis dient dabei oft als Nachweis für Förderprogramme. Er dokumentiert den Ist-Zustand vor der Sanierung und kann später die erzielten Verbesserungen belegen. Dies ist wichtig für die Beantragung und Auszahlung von Fördermitteln.

Banken bieten zunehmend spezielle „grüne Kredite“ für energetische Sanierungen an. Diese kombinieren oft die öffentlichen Fördermittel mit eigenen günstigen Konditionen. Der Nachweis erfolgt über den Energieausweis vor und nach den Maßnahmen.

Verbesserung der Effizienzklasse durch Maßnahmen

Die Verbesserung der Energieeffizienzklasse ist ein wichtiges Ziel jeder energetischen Sanierung. Je nach Ausgangssituation und Maßnahmen sind Verbesserungen um mehrere Klassen möglich. Dies wirkt sich direkt auf den Wert der Immobilie und die Finanzierungsbedingungen aus.

Besonders wirksame Maßnahmen sind:

  1. Vollständige Fassadendämmung (bis zu 30% Einsparung)
  2. Dachdämmung (bis zu 20% Einsparung)
  3. Fensteraustausch (bis zu 15% Einsparung)
  4. Heizungsmodernisierung (bis zu 30% Einsparung)
  5. Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung (bis zu 15% Einsparung)

Der Energieausweis gibt oft konkrete Modernisierungsempfehlungen, die allerdings nicht verpflichtend umzusetzen sind. Sie dienen als Orientierung, welche Maßnahmen besonders sinnvoll wären.

Banken bewerten solche Modernisierungspläne positiv, da sie den langfristigen Werterhalt der Immobilie sichern. Ein schlüssiges Sanierungskonzept kann daher auch bei älteren Gebäuden zu guten Finanzierungskonditionen führen.

MaßnahmeKosten (ca.)Mögliche KlassenverbesserungCO2-Einsparung
Fassadendämmung150-200 €/m²1-2 KlassenHoch
Heizungstausch10.000-25.000 €1-2 KlassenSehr hoch
Fensteraustausch400-1.000 €/Fenster0,5-1 KlasseMittel
Dachdämmung50-200 €/m²0,5-1 KlasseHoch

Banken und der European Green Deal

Der European Green Deal der Europäischen Kommission hat weitreichende Auswirkungen auf den Bankensektor. Kreditinstitute sind zunehmend verpflichtet, Nachhaltigkeitskriterien in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren. Dazu gehört auch die Berücksichtigung der Energieeffizienz von Immobilien bei der Kreditvergabe.

Hab kürzlich auf einer Finanzkonferenz einen Vorstandsmitglied einer Großbank sprechen hören. Seine Aussage: „Der Green Deal ist keine freiwillige Übung – er wird grundlegend ändern, wie wir Immobilienkredite vergeben.“ Das zeigt, wie tiefgreifend die Veränderungen sind.

Nachhaltigkeit als Kreditkriterium der Banken

Nachhaltigkeit ist für Banken längst nicht mehr nur ein Marketing-Thema, sondern ein hartes Kreditkriterium. Kreditinstitute mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen ihre Portfolios nach Nachhaltigkeitskriterien bewerten und darüber berichten. Die Green Asset Ratio misst dabei, wie nachhaltig die Kreditbestände einer Bank sind.

Für Immobilienfinanzierungen bedeutet das:

  • Bevorzugte Finanzierung energieeffizienter Gebäude
  • Höhere Risikogewichtung für ineffiziente Objekte
  • Spezielle Kreditprogramme für energetische Sanierungen
  • Nachhaltigkeits-Checks bei Kreditverlängerungen

Die Banken integrieren ESG-Faktoren (Environmental, Social, Governance) in ihr Risikomanagement. Der Energieausweis liefert dabei wichtige Daten für die Bewertung der Umweltkomponente (E). Künftig werden Nachhaltigkeitskriterien umfänglich in die Kreditvergabe hineingreifen und perspektivisch auch Auswirkungen auf die Konditionen haben.

Anforderungen der BaFin und EU-Vorgaben

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fordert Banken auf, Klimarisiken systematisch zu erfassen und zu bewerten. Teil dieser Anforderung ist die Dokumentation des energetischen Zustands finanzierter Immobilien. Die BaFin-Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) verpflichtet Banken zur Berücksichtigung energetischer Daten.

Die EU-Vorgaben gehen noch weiter:

  • Die Taxonomie-Verordnung definiert, welche Aktivitäten als nachhaltig gelten
  • Die Offenlegungsverordnung verlangt Transparenz über Nachhaltigkeitsrisiken
  • Die Gebäuderichtlinie (EPBD) setzt Standards für Energieeffizienz

Diese regulatorischen Anforderungen zwingen Banken, bei Immobilienfinanzierungen den Energieausweis anzufordern. Die Daten aus dem Energieausweis fließen direkt in die Risikobewertung ein und beeinflussen die Kreditentscheidung.

Die BaFin fordert Banken zunehmend auf, energetische Daten systematisch in ihre Prozesse zu integrieren. Obwohl es keine direkte Aufforderung zur Nachreichung von Energieausweisen für Bestandskredite gibt, empfiehlt die BaFin den Banken, ihr Risikomanagement entsprechend anzupassen.

Warum nehmen Banken den Energieausweis so ernst? Die Antwort liegt in den wachsenden regulatorischen Anforderungen und der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeitsrisiken. Der Energieausweis ist dabei mehr als eine bürokratische Hürde – er ist ein zentrales Instrument für die Risikobewertung von Immobilienkrediten.

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