Vermieten ohne Energieausweis? Diese Strafen erwarten Sie

Die Vermietung von Immobilien ohne gültigen Energieausweis kann in Deutschland erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Seit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist die Vorlage dieses Dokuments bei der Vermietung gesetzlich vorgeschrieben.
Vermieter, die dieser Pflicht nicht nachkommen, riskieren Bußgelder von bis zu 10.000 Euro, da das Fehlen eines Energieausweises als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Die Bauaufsichtsbehörden kontrollieren die Einhaltung dieser Vorschriften zunehmend strenger, was das finanzielle Risiko für Immobilieneigentümer erhöht.
Die Regelungen dienen dem Verbraucherschutz und sollen Mietern vor Vertragsabschluss transparente Informationen über die Energieeffizienz und die zu erwartenden Energiekosten der Wohnung oder des Hauses liefern. Bereits in der Immobilienanzeige im Internet müssen daher bestimmte energetische Kennwerte angegeben werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vermieter müssen den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen, andernfalls drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
- Von der Energieausweispflicht ausgenommen sind Gebäude unter 50 m² Nutzfläche, denkmalgeschützte Immobilien und Ferienhäuser mit weniger als vier Monaten Nutzungsdauer.
- Immobilienanzeigen müssen Pflichtangaben wie Energieeffizienzklasse, verwendete Energieträger und Baujahr enthalten, wobei sowohl Vermieter als auch Makler für Verstöße haften.
- Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren; für Bestandsgebäude genügt ein Verbrauchsausweis, während Neubauten und unsanierte Altbauten einen Bedarfsausweis benötigen.
- Mieter können nach Vertragsabschluss keinen Energieausweis mehr verlangen, haben jedoch bei falschen Angaben möglicherweise Schadensersatzansprüche.
Vermietung ohne Energieausweis: Welche Konsequenzen drohen?
Wer heute eine Immobilie vermieten möchte, steht vor zahlreichen gesetzlichen Vorgaben. Eine davon betrifft den Energieausweis, der seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verpflichtend ist. Doch was passiert eigentlich, wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus ohne den entsprechenden Energieausweis vermieten?
Die Konsequenzen können teuer werden! Bei einer Vermietung ohne Energieausweis drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. In besonders schweren Fällen kann die Geldstrafe sogar auf bis zu 15.000 Euro ansteigen. Das Fehlen dieses Dokuments gilt nämlich als Ordnungswidrigkeit nach dem Gebäudeenergiegesetz.
Aber nicht nur finanziell kann es unangenehm werden. Potenzielle Mieter haben das Recht, den Energieausweis einzusehen. Können Sie diesen nicht vorlegen, hinterlässt das keinen professionellen Eindruck und könnte interessierte Mietparteien abschrecken. Immerhin wollen diese vorab wissen, welche Energiekosten auf sie zukommen.
Ich habe selbst erlebt, wie ein befreundeter Vermieter bei einer Wohnungsbesichtigung in Erklärungsnot geriet, weil er den Energieausweis „irgendwo verlegt“ hatte. Der Interessent war sichtlich verärgert und sagte den Besichtigungstermin ab – mit den Worten: „Wenn schon der Ausweis fehlt, was wird dann bei Problemen nach dem Einzug passieren?“
Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie also unbedingt rechtzeitig einen gültigen Energieausweis beantragen. Dieser muss spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden!
Bußgeld für Vermieter: Energieausweis ist Pflicht
Seit 2014 ist der Energieausweis bei Vermietung und Verkauf von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben. Doch was viele nicht wissen: Ohne dieses wichtige Dokument droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro! Vermieter müssen also aufpassen, wenn sie ihre Wohnung oder ihr Haus anbieten wollen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die frühere Energieeinsparverordnung abgelöst hat, macht hier klare Vorgaben. Der Energieausweis ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiges Informationsinstrument für potenzielle Mieter oder Käufer. Er zeigt transparent, wie energieeffizient eine Immobilie tatsächlich ist.
Wann genau wird das Bußgeld eigentlich fällig? Das passiert in diesen Fällen:
- Sie haben gar keinen Energieausweis vorgelegt
- Sie haben falsche Angaben im Energieausweis gemacht
- Der vorgelegte Energieausweis ist nicht mehr gültig
- Die erforderlichen Angaben fehlen bereits in der Immobilienanzeige
Als ich letztes Jahr meine Wohnung neu vermieten wollte, war mein Energieausweis gerade abgelaufen. Der Makler weigerte sich, die Anzeige ohne gültigen Ausweis zu schalten – zum Glück! So konnte ich das Bußgeld vermeiden und schnell einen neuen Energieausweis beantragen.
Übrigens: Sind Immobilienmakler mit der Vermietung beauftragt, haften diese gemeinsam mit den Eigentümern. Diese doppelte Haftung sollte man nicht unterschätzen!
Energieausweis vorlegen: Vermieterpflicht beim Vermieten
Beim Vermieten eines Hauses oder einer Wohnung müssen Sie den Energieausweis zu bestimmten Zeitpunkten vorzeigen. Aber wann genau? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt dies klar: Der Energieausweis muss schon vor der Vermietung präsentiert werden.
Konkret bedeutet das: Schon in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis enthalten sein. Dazu gehören die Energieeffizienzklasse, der verwendete Energieträger und das Baujahr der Immobilie. Bei der Besichtigung muss der vollständige Energieausweis dann unaufgefordert vorliegen – Sie müssen also nicht warten, bis ein Interessent danach fragt.
Der tatsächliche Energieverbrauch oder -bedarf spielt für viele Mietinteressenten eine wichtige Rolle bei der Entscheidungsfindung. Ohne diese Informationen könnten sie später unangenehm überrascht werden.
Wenn Sie den Energieausweis nicht rechtzeitig vorlegen, droht nicht nur das erwähnte Bußgeld. Es kann auch passieren, dass potenzielle Mieter Abstand nehmen, weil sie die fehlende Transparenz als Warnsignal interpretieren.
Nach Vertragsabschluss haben Mieter übrigens keinen Anspruch gegen den Vermieter, den Energieausweis nachträglich vorzulegen – er muss vorher eingesehen werden können. Die Übergabe einer Kopie bei Vertragsabschluss ist jedoch ebenfalls Pflicht.
Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht für Immobilien
Nicht jedes Gebäude benötigt einen Energieausweis. Es gibt tatsächlich einige Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht, die Vermieter kennen sollten. Besonders bei historischen oder sehr kleinen Gebäuden greifen Sonderregelungen.
Denkmalgeschützte Immobilien sind häufig von der Pflicht befreit. Wenn Ihr Haus unter Denkmalschutz steht, benötigen Sie keinen Energieausweis. Allerdings müssen Sie den Denkmalstatus durch eine Behördenbescheinigung nachweisen können. Das ist ein wichtiger Punkt, der oft übersehen wird.
Auch kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² fallen nicht unter die Ausweispflicht. Dies betrifft etwa kleine Ferienhäuser oder Tiny Houses. Ebenso müssen Gebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden (wie bestimmte Ferienhäuser), keinen Energieausweis haben.
Ein weiterer Sonderfall: Wenn Sie nur einen einzelnen Raum in Ihrem selbst bewohnten Haus vermieten möchten, brauchen Sie ebenfalls keinen Ausweis. Gleiches gilt für Räume in religiös genutzten Gebäuden.
Trotz dieser Ausnahmen empfehle ich aus eigener Erfahrung, freiwillig einen Energieausweis erstellen zu lassen. Ich betreue ein kleines Ferienhaus mit 48 m² – technisch von der Pflicht befreit. Dennoch habe ich einen Ausweis anfertigen lassen, weil er Mietern Sicherheit gibt und meiner Immobilie bei ordentlichen Werten einen Wettbewerbsvorteil verschafft.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Unterschiede erklärt
Bei der Energieausweispflicht gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide erfüllen zwar denselben Zweck, unterscheiden sich jedoch grundlegend in ihrer Aussagekraft und Erstellung.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Er spiegelt also wider, wie viel Energie die bisherigen Bewohner verbraucht haben. Dieser Ausweis ist in der Regel günstiger zu erstellen, da er auf vorhandenen Verbrauchsdaten basiert. Allerdings kann er das tatsächliche Energieverhalten der Immobilie verfälschen – etwa wenn der Vormieter besonders sparsam oder verschwenderisch mit Energie umging.
Der Bedarfsausweis hingegen ist aufwendiger und teurer in der Erstellung. Er betrachtet die baulichen Gegebenheiten wie Dämmung, Fenster und Heizungsanlage und berechnet daraus den theoretischen Energiebedarf. Dadurch liefert er objektivere Daten, die unabhängig vom Nutzerverhalten sind.
Aber welchen braucht man nun? Hier eine kleine Übersicht:
Gebäudetyp | Empfohlener Ausweis | Pflicht |
---|---|---|
Neubau | Bedarfsausweis | Ja (Bedarfsausweis Pflicht) |
Altbau (unsaniert, vor 1977) | Bedarfsausweis | Ja |
Bestandsgebäude (nach 1977) | Verbrauchsausweis ausreichend | Ja (Wahlfreiheit) |
Bei Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet und noch nicht entsprechend saniert wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. Bei neueren oder sanierten Gebäuden haben Vermieter die Wahl zwischen beiden Varianten.
Ich hab für meine Eigentumswohnung aus den 90ern erst den günstigeren Verbrauchsausweis gewählt. Als ich später energetische Sanierungen durchführte, ließ ich einen Bedarfsausweis erstellen – der zeigte dann auch die verbesserten Werte. War die Investition definitiv wert!
Immobilienanzeige: Pflichtangaben zum Energieausweis
Wer eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchte, muss bereits in der Immobilienanzeige bestimmte Informationen aus dem Energieausweis angeben. Diese Pflicht besteht seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und wird von vielen Vermietern immer noch unterschätzt.
Folgende Angaben sind in jeder Anzeige verpflichtend:
- Die Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Der Energiebedarf oder -verbrauch in kWh/m² pro Jahr
- Der verwendete Energieträger (z.B. Gas, Öl, Strom)
- Das Baujahr des Gebäudes
- Die Energieeffizienzklasse (von A+ bis H)
Fehlen diese Pflichtangaben, drohen nicht nur Bußgelder. Es können auch Wettbewerbsabmahnungen erfolgen, wenn Sie kommerziell vermieten. Besonders Immobilienportale achten mittlerweile streng auf die Vollständigkeit dieser Angaben und schalten Anzeigen ohne die erforderlichen Informationen oft gar nicht erst frei.
Ein Tipp aus meiner Praxis: Legen Sie sich einen Standardtext mit allen relevanten Energieausweis-Angaben für Ihre Immobilienanzeige an. So vergessen Sie nichts und können diesen bei Bedarf schnell kopieren. Das hat mir schon mehrfach Zeit gespart und Ärger erspart.
Interessanterweise reagieren Mieter immer sensibler auf diese Angaben – eine schlechte Energieeffizienzklasse kann heute schnell zum Ausschlusskriterium werden. Daher: Machen Sie korrekte Angaben und überlegen Sie bei schlecht bewerteten Immobilien, ob energetische Verbesserungen möglich sind.
Neuen Energieausweis beantragen: So geht’s
Wenn Sie einen neuen Energieausweis beantragen müssen, gibt es verschiedene Wege. Der Prozess ist recht unkompliziert, dauert aber je nach Auswahl des Dienstleisters unterschiedlich lang. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen sollten.
Zunächst müssen Sie entscheiden, welche Art von Energieausweis Sie benötigen – einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis. Diese Entscheidung hängt, wie bereits erklärt, vom Alter und Zustand Ihrer Immobilie ab. Für neuere Gebäude reicht meist der günstigere Verbrauchsausweis.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, einen Energieausweis erstellen zu lassen:
- Energieberater beauftragen: Ein qualifizierter Energieberater kommt zu Ihnen, prüft die Immobilie und erstellt den Ausweis. Dies ist besonders beim Bedarfsausweis sinnvoll.
- Architekten oder Ingenieure: Diese Fachleute dürfen ebenfalls Energieausweise ausstellen.
- Online-Dienste: Für Verbrauchsausweise können Sie spezielle Online-Plattformen nutzen, wo Sie die Energieausweis online beantragen können.
- Handwerksbetriebe: Manche Heizungsbauer oder Schornsteinfeger bieten diesen Service ebenfalls an.
Für den Antrag werden Sie folgende Unterlagen benötigen:
- Grundrisse und Bauzeichnungen des Gebäudes
- Informationen zur Heizungsanlage
- Bei Verbrauchsausweisen: Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre
- Bei älteren Gebäuden: Nachweise über durchgeführte Modernisierungen
Die Kosten variieren je nach Art des Ausweises und Dienstleister. Ein Verbrauchsausweis beginnt bei etwa 50 Euro, während ein Bedarfsausweis zwischen 300 und 600 Euro kosten kann.
Letztes Jahr musste ich für mein Mehrfamilienhaus einen neuen Energieausweis beantragen, da der alte abgelaufen war. Ich hab mich für einen Online-Anbieter entschieden, musste aber trotzdem einige Stunden investieren, um alle nötigen Dokumente zusammenzusuchen. Plane also genügend Zeit ein!
Der fertige Energieausweis wird anschließend für zehn Jahre gültig sein – denken Sie also rechtzeitig an die Verlängerung, um beim erneuten Vermieten keine Probleme zu bekommen.
Mieterrechte bei fehlendem Energieausweis
Was können Mieter tun, wenn der Vermieter keinen Energieausweis vorlegt? Diese Frage stellt sich häufiger als man denkt! Tatsächlich haben potenzielle Mieter durchaus Rechte, wenn es um das Thema Energieausweis geht.
Vor Vertragsabschluss hat jeder Mietinteressent das gesetzliche Recht, den Energieausweis einzusehen. Der Vermieter muss diesen spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorzeigen. Geschieht das nicht, können Interessenten auf die Vorlage bestehen oder von einer Anmietung absehen.
Nach Unterzeichnung des Mietvertrages sieht die Situation allerdings anders aus. Haben Sie als Mieter den Vertrag bereits unterschrieben, ohne vorher einen Energieausweis zu sehen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf nachträgliche Vorlage. Dies ist eine rechtliche Lücke, die viele nicht kennen.
Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Wurden im Energieausweis falsche Angaben gemacht, die für Ihre Mietentscheidung relevant waren, können Schadensersatzansprüche bestehen. Beispielsweise wenn ein Gebäude mit exzellenter Energieeffizienz angepriesen wurde, sich aber als energetisches Desaster entpuppt.
Ich rate Mietern immer: Bestehen Sie vor der Unterzeichnung auf Einsicht in den Energieausweis! Eine Bekannte von mir zog in eine Altbauwohnung ein, ohne den Ausweis gesehen zu haben. Die erste Heizkostenabrechnung war dann ein echter Schock – bei früherer Kenntnis der Energiedaten hätte sie sich wahrscheinlich gegen die Wohnung entschieden.
Interessenten sollten wissen: Der Energieausweis dient nicht nur der gesetzlichen Pflichterfüllung, sondern gibt wichtige Hinweise auf die zu erwartenden Heizkosten. Diese Information ist für die Gesamtkostenbetrachtung einer Wohnung oder eines Hauses essenziell.
Bußgeld vermeiden: Energieausweis rechtzeitig vorzeigen
Um teure Strafen zu vermeiden, sollten Vermieter den Energieausweis rechtzeitig vorzeigen. Aber wann genau ist „rechtzeitig“? Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es einen klaren Zeitplan, den Sie einhalten müssen.
Der richtige Zeitpunkt für die Vorlage:
- Bereits in der Immobilienanzeige müssen die wichtigsten Kennwerte angegeben werden
- Spätestens bei der Besichtigung muss der vollständige Energieausweis vorliegen
- Bei Vertragsabschluss sollte eine Kopie dem Mieter ausgehändigt werden
Die Kontrollen werden zunehmend strenger. Bauaufsichtsbehörden führen immer häufiger Stichproben durch und überprüfen, ob Vermieter ihrer Pflicht nachkommen. Da jeder Energieausweis eine Registriernummer hat, lässt sich die Echtheit leicht überprüfen.
Besonders bei kurzfristigen Neuvermietungen ist Vorsicht geboten. Wenn Sie feststellen, dass Ihr Energieausweis abgelaufen ist oder Sie ihn verlegt haben, sollten Sie umgehend einen neuen beantragen. Verschieben Sie in diesem Fall am besten den Start der Vermarktung, bis der neue Ausweis vorliegt.
Ich bin selbst einmal knapp an einem Bußgeld vorbeigeschrammt: Der Energieausweis meiner Vermietungsimmobilie war gerade abgelaufen, als ein Mieterwechsel anstand. Zum Glück konnte ich innerhalb weniger Tage einen neuen Verbrauchsausweis organisieren. Seither habe ich mir ein Erinnerungssystem eingerichtet, das mich rechtzeitig vor Ablauf warnt.
Ein weiterer Tipp: Halten Sie den Energieausweis digital und in Papierform bereit. So können Sie ihn bei Bedarf schnell per E-Mail versenden oder bei Besichtigungen vorzeigen.
Energieausweises Gültigkeit: Wann ist ein Neuer erforderlich?
Die Gültigkeit eines Energieausweises ist zeitlich begrenzt. Ein Energieausweis ist generell für zehn Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie einen neuen Energieausweis beantragen, wenn Sie Ihre Immobilie weiter vermieten oder verkaufen möchten.
Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie schon früher einen neuen Energieausweis benötigen:
Nach umfassenden energetischen Sanierungen sollten Sie einen neuen Ausweis erstellen lassen, auch wenn der alte noch gültig ist. Wenn Sie beispielsweise eine neue Heizungsanlage einbauen, die Fassade dämmen oder die Fenster austauschen, verändert sich der Energiebedarf erheblich. Ein aktualisierter Ausweis spiegelt diese Verbesserungen wider und kann sich positiv auf den Vermietungserfolg auswirken.
Die Gültigkeit kann auch erlöschen, wenn nachträglich gravierende Fehler im Ausweis festgestellt werden. Dies kommt zwar selten vor, sollte aber beachtet werden. Formfehler im Ausweis gelten übrigens als Ordnungswidrigkeit und können ebenfalls mit Bußgeldern geahndet werden.
Eine wichtige Info für Vermieter: Achten Sie auf das Ausstellungsdatum Ihres Energieausweises. Die zehnjährige Gültigkeitsdauer beginnt mit diesem Datum – nicht etwa mit dem Einzug des Mieters oder einer Renovierung. Notieren Sie sich am besten das Ablaufdatum und planen Sie die Neubeantragung rechtzeitig ein.
Bei meinem letzten Immobilienkauf habe ich festgestellt, dass der Energieausweis des Vorbesitzers nur noch zwei Monate gültig war. Weil ich wusste, dass ich die Immobilie später vermieten wollte, habe ich direkt einen neuen Ausweis beantragt – das hat mir später viel Stress erspart.
Konsequenzen drohen: Immobilie ohne Energieausweis vermieten
Eine Immobilie ohne Energieausweis zu vermieten ist riskant und kann schwerwiegende Folgen haben. Die rechtlichen Konsequenzen sollten nicht unterschätzt werden.
Zunächst droht das bereits mehrfach erwähnte Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. In besonders schweren Fällen kann dieses sogar auf bis zu 15.000 Euro ansteigen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere und Wiederholung des Verstoßes. Wer als „Wiederholungstäter“ erwischt wird, muss mit höheren Strafen rechnen.
Neben dem finanziellen Risiko drohen auch andere Konsequenzen:
- Verzögerungen bei der Vermietung: Ohne Energieausweis dürfen Sie Ihre Immobilie eigentlich gar nicht anbieten.
- Imageschaden: Potenzielle Mieter könnten einen fehlenden Ausweis als Zeichen von Nachlässigkeit oder mangelnder Professionalität werten.
- Rechtliche Auseinandersetzungen: Im Streitfall können fehlerhafte oder fehlende Energieausweise zu langwierigen rechtlichen Problemen führen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Verjährung von Bußgeldverstößen tritt erst nach zwei bis drei Jahren ein. Selbst wenn Sie zunächst unentdeckt bleiben, kann es also noch lange nach der Vermietung zu Konsequenzen kommen.
Ich hab mal einen Fall miterlebt, bei dem ein Vermieter die Vorlage des Energieausweises „vergessen“ hatte. Ein verägerter Mietinteressent meldete dies der zuständigen Behörde – mit teuren Folgen für den Vermieter. Die Strafe von 2.500 Euro stand in keinem Verhältnis zu den 200 Euro, die ein einfacher Verbrauchsausweis gekostet hätte.
Es lohnt sich also nicht, bei diesem Thema zu sparen oder nachlässig zu sein. Der Energieausweis ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiges Dokument für transparente Vermietungsprozesse.
Energieausweisen: Welche Dokumente sind zulässig?
Bei der Vielzahl an Energieausweisen kann es schnell verwirrend werden. Welche Dokumente sind eigentlich offiziell zulässig? Nicht jedes Papier mit Energiedaten erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von zulässigen Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide müssen bestimmte Formvorgaben erfüllen und dürfen nur von qualifizierten Personen ausgestellt werden. Dies können Energieberater, Architekten, Bauingenieure oder speziell geschulte Handwerker sein.
Ein zulässiger Energieausweis muss folgende Merkmale aufweisen:
- Eine eindeutige Registriernummer
- Angaben zum Aussteller und dessen Qualifikation
- Das Ausstellungsdatum und die Gültigkeitsdauer
- Alle relevanten energetischen Kennwerte
- Modernisierungsempfehlungen (falls zutreffend)
- Die Unterschrift des Ausstellers
Vorsicht bei älteren Energieausweisen! Vor der Einführung der Energieeinsparverordnung ausgestellte Dokumente sind heute nicht mehr gültig. Auch Energiegutachten oder selbst erstellte Verbrauchsübersichten ersetzen keinen offiziellen Energieausweis.
Internationale Energieausweise können bei grenzüberschreitenden Vermietungen anerkannt werden, sofern sie den EU-Standards entsprechen. Dies ist besonders in Grenzregionen relevant.
Ein digitaler Energieausweis ist übrigens genauso zulässig wie ein ausgedrucktes Exemplar. Die elektronische Übermittlung des Ausweises ist zulässig, solange alle Inhalte vollständig und lesbar sind.
Auf meiner Suche nach dem günstigsten Anbieter bin ich mal fast auf einen unseriösen Anbieter hereingefallen, der „Energieausweise“ für 30 Euro anbot. Zum Glück fiel mir rechtzeitig auf, dass diesem „Ausweis“ die Registriernummer fehlte – er wäre also komplett wertlos gewesen! Achten Sie unbedingt auf die offiziellen Merkmale.
Anzeige wegen fehlendem Energieausweis: Risiken für Vermieter
Wer ohne Energieausweis vermietet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch eine Anzeige. Doch wer kann eigentlich eine solche Anzeige erstatten und welche Risiken entstehen daraus für Vermieter?
Grundsätzlich kann jeder – vom abgelehnten Mietinteressenten bis zum Konkurrenten – eine Anzeige wegen fehlendem Energieausweis einreichen. Besonders häufig gehen solche Anzeigen von enttäuschten Interessenten oder verärgerten Nachbarn ein. Auch Verbraucherschutzorganisationen und Wettbewerber (andere Vermieter oder Makler) können Verstöße melden.
Nach einer Anzeige prüft die zuständige Behörde den Sachverhalt. Dazu gehören in der Regel die Bauaufsichtsbehörden oder spezielle Abteilungen in den Kommunalverwaltungen. Diese können Nachweise anfordern und Eigentümer zur Vorlage eines gültigen Energieausweises auffordern.
Der Bußgeldkatalog unterscheidet zwischen verschiedenen Verstößen:
- Fehlen des Ausweises bei Besichtigung
- Fehlende Angaben in Immobilienanzeigen
- Nicht-Aushändigung bei Vertragsabschluss
- Falsche Angaben im Energieausweis
Je nach Schwere des Verstoßes und ob es sich um einen Wiederholungsfall handelt, variiert die Höhe des Bußgeldes. In leichteren Fällen können auch Verwarnungen ausgesprochen werden.
Ein besonderes Risiko besteht bei der unberechtigten Ausstellung durch Dritte – wird ein Ausweis von nicht qualifizierten Personen erstellt, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Als Vermieter sollten Sie daher immer auf die Qualifikation des Ausstellers achten.
Mein Nachbar hatte mal großes Pech: Ein verägerter Mietinteressent, dem er die Wohnung nicht geben wollte, zeigte ihn wegen des fehlenden Energieausweises an. Was als Racheakt gedacht war, wurde teuer – 1.800 Euro Bußgeld waren die Folge. Diese Geschichte zeigt: Der Energieausweis ist kein Nice-to-have, sondern ein Must-have beim Vermieten oder Verkaufen von Immobilien.
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